ver.di-Streikaufruf im Einzelhandel

Nachdem sowohl in Rheinland-Pfalz wie auch im Saarland die ersten Tarifverhandlungen für mehr Lohn und Gehalt gescheitert sind, ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ab heute, Freitag, den 26. Mai 2023 die Beschäftigten aus verschiedenen Einzelhandelsbetrieben in beiden Bundesländern zu weiteren Warnstreiks auf. 250 Handelsbeschäftigte aus 10 Betrieben hatten bereits am 17. Mai 2023 ihre Arbeit niedergelegt. Trotzdem haben die Arbeitgeber in der Verhandlung am 22. Mai 2023 im Saarland kein ausreichendes Angebot vorgelegt.

ver.di-Verhandlungsführerin für Rheinland-Pfalz und Saarland, Monika Di Silvestre, erklärt: „Bereits am 3. Mai 2023 hatten uns die Arbeitgeber in der ersten Verhandlung für Rheinland-Pfalz ein Angebot vorgelegt, das zuvor schon in vorangegangenen Verhandlungen in anderen Bundesländern als nicht verhandlungsfähig abgelehnt wurde. In der letzten Verhandlung für den Einzelhandel im Saarland legten sie zwar ein leicht verbessertes Angebot vor, aber auch das ist zu weit von unserer Forderung entfernt und würde für die Kolleginnen und Kollegen bei der derzeitigen Inflationsrate enormen Reallohnverlust bedeuten“.

Das Angebot der Arbeitgeber sieht eine Erhöhung für das erste Tarifjahr von 3 Prozent zum noch völlig offenen Tarifabschlussmonat vor. Das bedeutet für Beschäftigte in der sogenannten Ecklohngruppe (GII 6. Berufsjahr) eine Erhöhung um 52 Cent je Arbeitsstunde. ver.di fordert dagegen eine Erhöhung der Einkommen um 2,50 Euro je Arbeitsstunde. Zudem bieten die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie als Einmalzahlung von 750 Euro in 2023 (für Teilzeitbeschäftigte anteilig). Für das zweite Tarifjahr bieten die Arbeitgeber eine Erhöhung von 2 Prozent an und eine Inflationsausgleichsprämie als Einmalzahlung von 250 Euro.

Zudem wollen sie eine Ausstiegsklausel für Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen ohne dies näher definiert zu haben. ver.di hingegen fordert neben einer Höchstlaufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE). „Die Beschäftigten im Einzelhandel sind wegen diesem unverschämten Angebot stinksauer, weil gerade sie unter den extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Sie brauchen jetzt nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen, damit sie die täglichen Kosten bezahlen können und später bei Renteneintritt nicht von Altersarmut betroffen sind.

Deshalb sind sie bereit für ihre Forderungen zu kämpfen“, so Monika Di Silvestre. Die ver.di-Tarifkommissionen Rheinland-Pfalz und Saarland fordert für den Einzel- und Versandhandel:
12 Monate Laufzeit der Tarifverträge
Erhöhung der Einkommen um 2,50 Euro je Arbeitsstunde
Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 Euro je Ausbildungsjahr
Gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels

Quelle: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Handel