Stadt: „einen sechsten Jahrmarktstag wird es nicht geben“

In einer am gestrigen Dienstagnachmittag verbreiteten Pressemitteilung hat die Stadtverwaltung klargestellt: “einen sechsten Jahrmarktstag wird es nicht geben”. Denn die Rechtsgrundlage des Volksfestes, eine Jahrzehnte alte Genehmigung der damals zuständigen Bezirksregierung Koblenz, setze den Bad Kreuznacher Jahrmarkt von Freitag bis Dienstag fest, erklären Oberbürgermeister Emanuel Letz und „Jahrmarktsbürgermeister“ Markus Schlosser.

In seinem von dieser Seite am Montag veröffentlichten Gastbeitrag hatte Schlosser’s Amtsvorvorgänger Dieter Gronbach die Geschichte des “Fleeschworscht-Dunnerschdaach” korrekt beschrieben. Gronbach’s Darstellung wird jetzt von der Stadt bestätigt: “Der Fleeschworscht-Dunnerschdaach entstand aus dem Verhalten einzelner Bürgerinnen und Bürger, sich am Tag vor der Eröffnung des Jahrmarkts die Geschäfte und Attraktionen anzuschauen und vielleicht auch um zu entscheiden, welche Geschäfte und Attraktionen man besuchen will.

Später wurde der Tag um „Weck, Worscht und Woi“ erweitert. Auch dieses Jahr wird der Fleeschworscht-Dunnerschdaach im Weingarten von Rolf Lichtenberg und in den gastronomischen Bereichen rings um die Pfingstwiese gefeiert werden können”. Aber halt nicht mehr auf dem Festgelände selbst. Denn dort darf keine Bude, kein Angebot und kein Zelt mehr öffnen. Weil es sich nicht um einen genehmigten Jahrmarktstag handelt. Aber um eine Großveranstaltung mit mehr als 10.000 Gästen.

Selbst wenn diese als “Einzel-Eintagesveranstaltung” grundsätzlich genehmigungsfähig wäre (was der von der Redaktion dieser Seite befragte Fachjurist bezweifelt), müßten die aktuellen Regeln beachtet werden. Diese lassen ein Veranstaltungsende auf dem Festplatz weit nach Mitternacht (teils in den frühen Morgenstunden), wie es in den vergangenen Jahren Praxis war, nicht zu. Demzufolge müßte die Stadt als verantwortlicher Veranstalter das auf 22 oder 23 Uhr festzusetzende Ende mit einem erheblichen Personalaufgebot durchsetzen.

Unvorstellbar. Den bürokratisch und einsatztechnisch einfacheren Weg schlägt die Stadt mit ihrem Ausschank- und Betriebsverbot ein. Die Verwaltung ist damit raus aus der Verantwortung. Und die Hauptlast der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung liegt nunmehr bei der Polizei. Leider bemüht die Stadt weiterhin neben der Rechtslage auch das Kostenargument: “kommen zum Fleeschworscht Dunnerschdaach viele Menschen auf das Festgelände, muss für die Sicherheit gesorgt werden.

Dafür entstehen erhebliche Kosten, die nicht über Standgebühren der Schausteller abgerechnet werden dürfen. „Die Zusatzkosten für Sicherheit und zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Toilettenanlagen, die Abfallentsorgung und die Platzreinigung belaufen sich nach Schätzungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro“, erläutert Markus Schlosser. Das Defizit lag beim Jahrmarkt vor Corona 2019 bereits bei rund 100.000 Euro”, so die Stadtverwaltung wörtlich. Dabei sind sich die Fachpersonen einig:

Die Anfang der 2.000er Jahre von der Stadt erteilten Öffnungs- und Ausschankgenehmigungen waren ab dem ersten Donnerstag rechtswidrig und hätten nie erteilt werden dürfen. Warum die Stadt diese einfache Wahrheit heute nicht einfach ausspricht? “Ohne Rechtsgrundlage für die Betriebsöffnungen hätten auch die von der Stadt im Ansatz korrekt beschriebenen Donnerstags-Kosten nicht aus Steuermitteln finanziert werden dürfen,” deutet der Rechtsanwalt dieser Seite ein Thema an, das bisher weder im Jahrmarktsausschuss noch im Stadtrat besprochen wurde. Aus gutem Grund: “das Fass macht keiner auf. Da gibt es nur Verlierer”.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

22.05.23 – “Der Fleeschworscht-Dunnerschdaach ist eine private Veranstaltung”

Die Presseerklärung der Stadtverwaltung vom 23.5.2023 im Wortlaut:

„Fleeschworscht Dunnerschdaach“ bleibt erhalten – Kein sechster Jahrmarktstag – Spenden-Initiative positiv bewertet

Die Tradition des „Fleeschworscht Dunnerschdaach“ wird nicht abgeschafft, die Festivität ist jedoch nicht Teil des Bad Kreuznacher Jahrmarkts. „Einen sechsten Jahrmarktstag wird es nicht geben. Es gibt eine Festsetzung des Jahrmarkts für die Zeit von Freitag bis Dienstag durch die ehemalige Bezirksregierung Koblenz“, informieren Oberbürgermeister Emanuel Letz und „Jahrmarktsbürgermeister“ Markus Schlosser. Der Fleeschworscht-Dunnerschdaach entstand aus dem Verhalten einzelner Bürgerinnen und Bürger, sich am Tag vor der Eröffnung des Jahrmarkts die Geschäfte und Attraktionen anzuschauen und vielleicht auch um zu entscheiden, welche Geschäfte und Attraktionen man besuchen will.

Später wurde der Tag um „Weck, Worscht und Woi“ erweitert. Auch dieses Jahr wird der Fleeschworscht-Dunnerschdaach im Weingarten von Rolf Lichtenberg und in den gastronomischen Bereichen rings um die Pfingstwiese gefeiert werden können. Kommen zum Fleeschworscht Dunnerschdaach viele Menschen auf das Festgelände, muss für die Sicherheit gesorgt werden. Dafür entstehen erhebliche Kosten, die nicht über Standgebühren der Schausteller abgerechnet werden dürfen. „Die Zusatzkosten für Sicherheit und zusätzliche Leistungen wie die Bereitstellung von Toilettenanlagen, die Abfallentsorgung und die Platzreinigung belaufen sich nach Schätzungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro“, erläutert Markus Schlosser.

Das Defizit lag beim Jahrmarkt vor Corona 2019 bereits bei rund 100.000 Euro. Für das erste Jahr nach Corona 2022 sind noch Abrechnungen offen. Auch hier wird ein erhebliches Defizit entstehen. Die Initiative „Rettet unseren Fleeschworscht-Dunnersdaach“, die Spenden für dessen Erhalt einwirbt, wird von der Stadt Bad Kreuznach positiv bewertet. „Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und für die Belange und das Wohl der Stadtgesellschaft einsetzen“, so Letz. Die nicht mit der Verwaltung abgestimmte Möglichkeit der Überweisungen auf das Stadtkonto hat die Initiative inzwischen auf Wunsch des Oberbürgermeisters eingestellt.

Grundsätzlich darf die Stadt nach § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Spenden oder Schenkungen annehmen. Eine Person oder Initiative ist nicht gehalten bzw. verpflichtet, vorher nach einer Genehmigung zu fragen, wenn sie eine Geldspende/Schenkung auf das städtische Konto überweisen möchte. Mit dem Eingang der Geldspende auf dem Konto geht nicht einher, dass dieses Geld auch als Spende von der Stadt angenommen wird. Im weiteren Verfahren würde der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 7 Hauptsatzung) entscheiden, ob die Stadt die Spende annimmt”.