CDU: “bei finanzieller Doppelbelastung raus aus der KRN!”

Ein Ausscheiden der Stadt aus der KRN wurde im Stadtrat bereits mehrfach diskutiert. Zuletzt im Frühherbst letzten Jahres. Anlaß damals war eine dramatische Absenkung der Umsatzerwartung durch die KRN-Geschäftsleitung auf rund 50% der Zahl, auf deren Basis die Stadt die Gesellschafterrolle angenommen hatte. Der aktuelle Antrag der CDU-Stadtratsfraktion stützt sich auf einen anderen Sachverhalt. Bei der Zustimmung des Stadtrates zur Übernahme eines rund 10% großen KRN-Gesellschaftsanteils hatte das Stadtparlament am 24.6.2021 auf Antrag der Christdemokraten eine Bedingung gestellt.

Demnach müsse der Kreis Bad Kreuznach sicherstellen, dass eine Doppelbelastung der Stadt (zum einen über die Kreisumlage und zusätzlich als KRN-Gesellschafterin) ausgeschlossen wird. Trotz dieses Beschlusses tat sich in der Sache lange nichts. Erst als im Sommer 2022 aufgrund der eingangs geschilderten Diskussion die KRN wieder zum Thema wurde, gab die Stadtverwaltung in den Gremien zu, dass die entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis noch nicht getroffen wurde. In die entsprechenden Verhandlungen war auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingebunden.

Die ADD begleitete über Monate die Lösungsfindung. Um dann dem Kreis mit Schreiben vom 9. Mai 2023 mitzuteilen, dass der Kreis der Stadt die Doppelbelastung in Höhe von 1,6 Millionen Euro nur dann erstatten darf, wenn das Feld entweder zusätzlich im Kreishaushalt eingespart wird. Oder die Kreisumlage in entsprechender Größenrodnung erhöht wird. Beide Ansätze sind wenig erfolgversprechend. Daher steht so gut wie fest: der Kreis wird die vom Stadtrat beschlossene Bedingung nicht erfüllen. Was bedeutet: die Steuerzahler*Innen müssen jährlich Millionenbeträge zusätzlich für bislang kaum genutzte Busse aufbringen.

Eine Lösung besteht im Ausstieg der Stadt aus der KRN als Gesellschafterin. Ohne wichtigen Grund ist ein solcher Ausstieg mit erheblichen Kosten verbunden. Die CDU-Stadtratsfraktion erkennt allerdings in der Verletzung der vom Stadtrat am 24.6.2021 beschlossenen Bedingung den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Juristisch könne sich die Stadt daher auf den Standpunkt stellen, dass ohne Vermeidung der Doppelbelastung der Kreis die Stadt von den Verpflichtungen aus der Gesellschafterrolle freistellen und die Gesellschafteranteile und sämtliche damit zusammenhängenden Kosten übernehmen müsse.

Der CDU-Antrag zum KRN-Ausstieg im Wortlaut:

Antrag für die nächste Sitzung des Stadtrates am 22.05.2023 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, die CDU-Stadtratsfraktion beantragt den nachstehenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen: “Vermeidung der Doppelfinanzierung des KRN-Busverkehres durch die Stadt”

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, in der Sitzung des Stadtrates am 24.6.2021 (TOP 7, Drucksachennummer 21/208) hat dieser der Beteiligung der Stadt an der Gesellschaft der Kreise (KRN GmbH) – und in der Folge dem öDA – nur zugestimmt, wenn eine Doppelbelastung der Stadt (als Gesellschafterin und über die Kreisumlage) ausgeschlossen wird. Diese in der Diskussion am 24.6.2021 von einer breiten Mehrheit im Stadtrat getragene Bedingung (Hinweis: die Diskussionsbeiträge sind als Beschluss-Begründungen immanente Beschlussbestandteile und auf dem Mitschnitt abzuhören) ist im Protokoll wie folgt festgehalten:

„Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag Bad Kreuznach in seiner Sitzung am 5.7.2021 den Beschluss fasst, über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach und der Stadt Bad Kreuznach zur Verhinderung der Doppelbelastung der Stadt Bad Kreuznach bei der zukünftigen ÖPNV-Finanzierung beschließt der Stadtrat.” “Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt den Zuschussbedarf der Stadt Bad Kreuznach. Die Deckung erfolgt aus der Finanzierung über die Kreisumlage, an der die Stadt entsprechend ihrer Finanzkraft beteiligt ist”.

Durch die nachstehend zitierte Erklärung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vom 9. Mai 2023 an Landrätin Bettina Dickes bleibt die von der ADD ungenehmigte entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis schwebend unwirksam. Und die Erlangung von Rechtskraft scheint ausgeschlossen. Denn die ADD schreibt:

“Bezugnehmend auf das am vergangenen Mittwoch, 3.5.2023, geführte Gespräch und unser heutiges Telefonat bestätige ich Ihnen hiermit, dass es sich bei der im Zuge der Finanzierung der KRN geplanten Zuschussleistung an die Stadt Bad Kreuznach mangels einschlägiger Rechtsgrundlage um eine als freiwillige Leistung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Landkreisordnung einzustufende Maßnahme handelt, die – sollte sie erbracht werden – vom Landkreis Bad Kreuznach durch geeignete Einspar- oder Einnahmemöglichkeiten – worunter vorrangig eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes zählen dürfte – zu kompensieren wäre”.

Der Stadt droht somit eine weitere millionenschwere Belastung. Anders als in den anderen Fällen liegt bei der Beteiligung der Stadt an der KRN allerdings ein klarer Bruch eines Stadtratsbeschlusses vor. An der Stadtratssitzung am 24.6.2021 haben die Herren Hiltmann und Dr. Pooth teilgenommen. Diese wussten daher aus eigenem Wissen um die unmissverständliche (und inhaltlich ja auch sehr berechtigte) Konditionierung im Stadtratsbeschluss. Und waren daher – wie auch die Kreisverwaltung – dazu verpflichtet, diese Bedingung ohne wenn und aber zu erfüllen bzw. die Umsetzung der Erfüllung zu betreiben.

Angesichts der Finanzlage der Stadt ist eine Nichteinhaltung des Stadtratsbeschlusses vom 24.6.2021 aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion nicht hinnehmbar. Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt daher für die Stadtratssitzung am 22. Mai 2023 den Tagesordnungspunkt:Antrag “Vermeidung der Doppelfinanzierung des KRN-Busverkehres durch die Stadt”Unter diesem Tagesordnungspunkt werden wir verschiedene Anträge stellen, die derzeit noch ausgearbeitet werden.

Zunächst einen auf Akteneinsicht in die amtliche Korrespondenz bezüglich dieses Punktes zwischen Stadt- und Kreisverwaltung, wenn die mit Anfrage vom 16.5.2023 erbetene Einsicht vor dem 22.5.2023 nicht gewährt wird / gewährt werden kann.Und dann einen Antrag auf Rückabwicklung der Beteiligung (Ausstieg) der Stadt Bad Kreuznach an der KRN GmbH aus wichtigem Grund und bei Erstattung aller Kosten, die der Stadt durch die Beteiligung bisher entstanden sind. Aufhebung der Zustimmung zum öDA. Manfred Rapp (CDU-Fraktionsvorsitzender) Helmut Kreis (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)”