Kreis: so kann Heizkostenhilfe rückwirkend beantragt werden

Zwischenzeitlich ist es möglich Anträge für die Heizkostenhilfe zu stellen. Dieses Unterstützungsangebot des Bundes ist für Haushalte gedacht, die zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets für die Beheizung von Wohnräumen im vergangenen Jahr beschafft haben.

Auf der vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung freigeschalteten Homepage https://heizkostenhilfe.rlp.de/ ist eine Vorabprüfung, ob eine Antragsberechtigung vorliegt, sowie die Antragstellung möglich. Daneben sind hier auch allgemeine Hinweise zur Heizkostenbeihilfe zu finden. Rückfragen sind zudem über die Hotline (0800) 575 81 00 möglich.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach