Behindertenparkplatz in der Klappergasse zugeparkt

Eines muss man den Falschparkern in der Klappergasse lassen: in der Strassenverkehrsordnung kennen sie sich gut aus. Denn es ist wesentlich teurer, auf einem Behindertenparkplatz ohne die entsprechende Berechtigung zu parken, als diesen zuzuparken. Genau das ist gestern wieder einmal geschehen. Zwar war der Behindertenparkplatz frei. Aber durch rechtswidrig davor abgestellte Pkw leider benutzbar. Leider gabs für dieses Falschparken mit Behinderung einmal mehr keine “Belohnung” vom Ordnungsamt in Form von “Knöllchen”.