Erste Tarifrunde Einzel- und Versandhandel endet ergebnislos

Die erste Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag im Einzel- und Versandhandel für Rheinland-Pfalz, endete am Abend des 3.5.2023 ergebnislos. „Wer schnell zu einem Tarifabschluss kommen möchte, sollte ein Angebot formulieren, dass sich nach der Forderung der Beschäftigten richtet“, so die ver.di-Verhandlungsführerin Monika Di Silvestre und erklärt weiter: „Wenn Arbeitgeber ein Angebot vorlegen, dass in vorangegangenen Verhandlungen in anderen Bundesländern bereits als nicht verhandlungsfähig abgelehnt wurde und sich in keinem Punkt auf unsere Forderung bezieht, kann der arbeitgeberseitig erklärte Wille auf ein schnelles Tarifergebnis nicht ernst gemeint sein“.

Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: “Laufzeit 24 Monate. Erhöhung der Einkommen ab Abschlussmonat 3 Prozent im ersten Jahr und eine einmalige Zahlung der Inflationsausgleichsprämie von 750 Euro (Teilzeit anteilig). Erhöhung der Einkommen um 2 Prozent im zweiten Jahr und eine einmalige Zahlung der Inflationsausgleichsprämie von 250 Euro (Teilzeit anteilig). Die Auszubildendenvergütung soll in gleicher Höhe angepasst werden, hier ist einmalig die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie von 250 Euro und 100 Euro vorgesehen.

Es soll eine Notfallklausel für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage geben, hinsichtlich der Inflationsausgleichsprämie. Unternehmen, die bereits die Inflationsausgleichsprämie bezahlt haben sollen diese anrechnen dürfen”. Am Beispiel des Ecklohneinkommens des/der Verkäufer*in gerechnet, würde das im ersten Jahr eine Erhöhung von 0,52 Euro und im zweiten Jahr von 0,36 Euro je Arbeitsstunde ergeben. Weil die Einmalzahlungen nicht in die Lohn- und Gehalttabellen wirken, sind sie nicht berücksichtigt.

„Das ist deutlich zu wenig und würdigt in keiner Weise die außerordentlich gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Einzel- und Versandhandel“, beklagt die Verhandlungsführerin und ruft die Forderung der ver.di-Tarifkommission in Erinnerung: “Erhöhung der Einkommen um 2,50 Euro je Arbeitsstunde. Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 Euro je Ausbildungsjahr. Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzel- und Versandhandel in Rheinland-Pfalz soll wiederhergestellt werden”.

Monika Di Silvestre erklärt abschließend: „Die Beschäftigten sind sehr enttäuscht und sauer über das maue Angebot und haben im Anschluss der Verhandlung darüber beraten, wie sie die kommenden Wochen bis zur nächsten Verhandlung gestalten werden, damit im nächsten Termin ein deutlich nachgebessertes Angebot aufgelegt wird“. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 30. Mai statt.

Text: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Handel