Ahr-Untersuchungsausschuss beendet öffentliche Beweisaufnahme

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags hat am gestrigen Donnerstag (27.4.2023) einstimmig beschlossen, die öffentliche Beweisaufnahme zu beenden. In den nun noch folgenden nicht-öffentlichen Beratungssitzungen des Gremiums wird es insbesondere um die Erstellung eines Abschlussberichtes für das Parlament gehen. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martin Haller, geht davon aus, dass ein solcher Abschlussbericht bis Ende dieses Jahres vorliegen könnte. Martin Haller sagte zum Ende der Beweisaufnahme:

„Ich danke allen herzlich, die seit der Konstituierung dieses in vielfacher Hinsicht besonderen Untersuchungsausschusses in unterschiedlichsten Funktionen mitgewirkt haben. Es ging darum, die politische Verantwortung für die Folgen der größten Naturkatastrophe in Rheinland-Pfalz, der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal, aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass wir vor allem in den Augen der Betroffenen dieser großen Verantwortung gerecht wurden und wir dazu beigetragen haben, dass Katastrophen in unserem Bundesland künftig nie mehr solche Auswirkungen haben werden“.

In seiner Sitzung am 22. September 2021 hatte der Landtag Rheinland-Pfalz die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beschlossen. Der Untersuchungsausschuss (UA) besteht aus elf Abgeordneten aller Fraktionen und elf ständigen Ersatzmitgliedern. Er konstituierte sich am 1. Oktober 2021.

Den Beginn der öffentlichen Beweisaufnahme markierte eine ganztägige auswärtige Sitzung des UA am 20. Dezember 2021 im Ahrtal. In deren Rahmen verschafften sich die Abgeordneten an sieben markanten Punkten im Ahrtal einen Eindruck über den Einfluss der topografischen und geologischen Beschaffenheit des Ahrtals auf die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021. Der U-Ausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags hatte in seinen insgesamt 42 Sitzungen bis einschließlich 27. April 2023 insgesamt rund 285 Stunden getagt.

Im Rahmen der Beweisaufnahme sind 227 Zeugen, teilweise mehrfach, vernommen worden. Hinzu kommen 22 Sachverständige, von denen einer zweimal angehört worden ist. Dabei sind rund 6.700 Protokollseiten entstanden. Dem Untersuchungsausschuss liegen elektronische Akten in Form von 1.030.350 Dateien in 1.205 Ordnern mit einem Gesamtumfang von rund 560 GB vor. Darüber hinaus liegen dem Ausschuss 260 Aktenbände in Papierform vor, die allerdings bereits vollständig in den elektronischen Akten enthalten sind.

Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz