Auch rückwärts gegen die “Spardose” gilt nicht

Unser Eindruck ist: die meisten Falschfahrer*Innen wissen genau, was sie machen. Gestern Nachmittag praktizierte ein Transporterfahrer eine besonders riskante Variante der Einbahnstrassenleugnung. Aus Richtung Wilhelmstrasse kommend fuhr er in der Kilianstrasse bis in Höhe der Altglascontainer. Um dort anzuhalten und rückwärts fahrend in die Schöffenstrasse abzubiegen.

Dabei überfuhr der Transporter die beiden “Einfahrt verboten”-Schilder (Verkehrszeichen 267), das wegen seiner Optik in Fachkreisen auch “Spardose” genannt wird. Und setzte dann zurück, bis er mittig in der Schöffenstrasse einen Parkplatz fand.