Der große Auftritt des Peter Butzbach: Bosenheimer Bad wird geöffnet

Wieder war es eine schwere Geburt. Aber erneut haben sich die Stimmen der Vernunft durchgesetzt. Das Bosenheimer Bad wird auch im Sommer 2023 geöffnet. Erhebliche Zweifel daran hatte die Stadtspitze durch eine Beschlußvorlage genährt (diese Seite berichtete). Während die Stadtkasse – auch ohne genehmigten Haushalt – bis heute bereits einen zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben hat, sollten die für den Betrieb des Bosenheimer Bades benötigten 150.000 Euro als einzige Geldausgabe per Stadtratsbeschluss freigegeben werden.

Peter Butzbach bekam gestern Abend im Stadtrat viel Applaus für seinen Beitrag

Trotz der seit Tagen veröffentlichten entgegenstehenden Hinweise der Redaktion dieser Seite und des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht Herbert Emrich. Während Bürgermeister Thomas Blechschmidt das Bedürfnis zu einer Sonderbeschlussfassung in der Sondersitzung des Finanzauschusses am 14. März noch damit begründet hatte, dass er die Freigabe dieser Mittel nicht auf seine Kappe nehmen werde, hörte sich seine Begründung in der Stadtratssitzung am gestrigen Donnerstagabend anders an.

Bürgermeister Thomas Blechschmidt (links) und OB Emanuel Letz freuen sich über die Butzbach-Rede – und ziehen die Beschlussvorlage zurück. So wie es Rechtsanwalt Herbert Emrich und die Redaktion dieser Seite schon vor Tagen angeregt hatten.

Gestern sprach Blechschmidt von einem “klagefreudigen Stadtrat” und davon, “Themen transparent” zu machen mittels Stadtratsberatung- und -entscheidung. Nach einigen verbalen Scharmützeln kam Peter Butzbach zu Wort. Der Winzenheimer Christdemokrat war im vergangenen Jahr in den Stadtrat nachgerückt. Und hatte gestern seinen (ersten) großen Auftritt. Klar und verständlich in der Sprache und mit der Fachkompetenz eines Ex-Kämmerers fragte Butzbach zunächst: “warum beschäftigen wir uns heute mit diesem Tagesordnungspunkt?”

Um dann in der Sache überzeugend zu erklären: “wir befinden uns zur Zeit in der Interimswirtschaft, also in der haushaltslosen Zeit. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, nach der in dieser Zeit alle Zahlungen geleistet werden dürfen, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Meines Wissens ist der Eingemeindungsvertrag noch nicht rechtswirksam gekündigt, so dass wir hier eine vertragliche Vepflichtung haben. Mit der Konsequenz, dass die Stadtverwaltung diese Zahlung leisten darf, unabhängig davon ob wir hier einen Beschluss fassen oder nicht”.

Angesichts dieses kompetenten Redebeitrages geriet der Bürgermeister geradezu in Verzückung: “Wunderbar, ich bedanke mich für die Ausführungen. Ich brauche da gar keine Zustimmung. Das war hervorragend, was Sie gesagt haben. Ich bin da voll bei Ihnen. Auch ich kenne die Haushaltsvorgaben. Wir werden das so tun. Vielen Dank für diesen Beitrag. Wir werden das so tun und den Auftrag erteilen.” Dem schloss sich auch Oberbürgermeister Emanuel Letz an. Und zog die Beschlussvorlage zurück (weiterer Bericht folgt).