Versehen oder Wende hin zur Rechtsstaatlichkeit?

In der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Kreuznach und in der Gemeindeordnung (GemO) des Landes Rheinland-Pfalz ist es klar geregelt: “die Oberbürgermeisterin setzt mit Zustimmung des Stadtvorstandes, im Falle der Beschlussunfähigkeit des Stadtvorstandes im Benehmen mit den anwesenden Mitgliedern des Stadtvorstandes, die Tagesordnung fest”. Trotzdem hat die am 13.3.2022 krachend abgewählte Ex-OBin Dr. Heike Kaster-Meurer (SPD) die Tagesordnung immer im Hauptausschuss behandelt. Nichtöffentlich.

Und damit den ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen vorgegaukelt, diese hätten auch was zu sagen. Natürlich war das auch ein Stück Flucht aus der Verantwortung. Wer mitreden durfte, kann nachher nur schwer meckern. Diese rechtswidrige Praxis hat der neue OB Emanuel Letz (FDP) mit dem Amtsantritt am 1.7.2022 übernommen. Auch von ihm wird weiterhin der Tagesordnungspunkt “Termin und Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrates” nichtöffentlich im Haupt- und Personalausschuss behandelt. Dabei wird der Entwurf der Tagesordnung vorgelegt.

Dieser Entwurf wurde der Redaktion dieser Seite bisher verweigert. Das ist natürlich rechtswidrig. Aber muss man in Bad Kreuznach wirklich wegen jedem Rechtsverstoss Hilfe beim Verwaltungsgericht suchen? Vielleicht nicht. Wenn die Verantwortlichen Einsicht zeigen. Darauf zu hoffen ist vielleicht doch nicht vergeblich. Denn in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses (20.3.2023) wurde der TO-Entwurf von einem Mitarbeiter des Hauptamtes verteilt.

An die Ausschussmitglieder. Und die Presse. Der Verteiler war nicht Jürgen Cron. Der ist krank gemeldet. Ob sein Kollege wußte was er tat? Hätte er absichtlich gehandelt, wäre dies ein gutes Zeichen. Eine Stück mehr Rechtsstaatlichkeit. Zwar wäre die nichtöffentliche Behandlung der Tagesordnung immer noch ohne Rechtsgrundlage. Aber wenn das, was später nichtöffentlich besprochen wird, schon vorher öffentlich bekannt ist, schafft das in jedem Fall mehr Transparenz.