Die Robert-Touzet- wird zur Durchgangsstrasse

Vor einer Woche flatterte den Anwohner*Innen der Robert-Touzet-Strasse Post von der Stadtverwaltung in die Briefkästen. Die Diktion des Schreibens erinnerte einige der Empfänger*Innen an den Kasernenhofton im Kaiserreich und die preussische Verwaltungsliteratur. Apodiktisch kündigt das Ordnungsamt darin an: “nachdem nunmehr die Dürerstrasse durchgehend zu befahren ist und weitere Bauabschnitte im Wohngebiet “In den Weingärten” fertiggestellt bzw begonnen wurden, ist eine weitere Sperrung der Robert-Touzet-Strasse nicht mehr gerechtfertigt.

Die Entfernung der Sperrpfosten soll Anfang April erfolgen.

Daher ist beabsichtigt, die rotweißen Pfosten zu entfernen. Die Strassenverkehrsbehörde darf sich nicht in Widerspruch zu der wegerechtlichen Funktionsbestimmung einer Strasse setzen, da sie ansonsten Aufgaben der Strassenbaubehörde wahrnehmen würde. Daraus folgt, dass die Strassenverkehrsbehörde nicht zu verkehrregelnden Maßnahmen berechtigt ist, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung hinaus andere Benutzungsarten oder -zwecke zulassen und hierdurch eine widmungsrechtliche Beschränkung faktisch aufheben und damit eine Widmungsänderung vornehmen.

Durch die Sperrung erfolgt auch eine ungerechtfertigte Verdrängung in die Nachbarstrassen. Einige Anlieger wünschten auch rotweiße Sperrpfosten, was letztlich jedoch der Erschließung und Planung des Wohngebietes widersprechen würde”. In der Stadtratssitzung am 23.2.2023 sprachen zwei der Betroffenen in der Einwohnerfragestunde den Oberbürgermeister darauf an. Und hofften darauf, dass der die Kälte und Härte der Nachricht aus dem Ordnungsamt durch ein paar warme Worte entschärft. Emanuel Letz kündigte statt dessen eine schriftliche Antwort an.