Sperrmüll “erfreut” die Anwohner*Innen in der historischen Neustadt

Und nicht nur dort. Aber besonders augefällig ist eben der Müllberg im Einmündungsbereich der Schuhgasse ins Braunshorn. Direkt am Fußweg, den Touristen vom Parkplatz Hochstrasse in die Bad Kreuznacher historische Neustadt gehen. Erlaubt ist das natürlich nicht. Denn Sperrmüll darf aus vielen guten Gründen erst am Tag vor der mit dem Landkreis vereinbarten Abholung auf die Strasse gestellt werden. Aber kontrolliert wird das in Bad Kreuznach schon lange nichtg mehr.

Obwohl es sich streng genommen um die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche zu privaten Zwecken handelt. Und die Stadt Bad Kreuznach dafür eine eigene Satzung erlassen hat: “über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen”. In der ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro festgesetzt. Kassiert wird Jahr für Jahr in solchen Fällen … nichts. Ist ja auch zu mühevoll beim AWB anzurufen und zu ermitteln, wer da “vormuckt”. Und dann auch noch hingehen, um den Fall vor Ort aufzuklären.

So stehen halt Woche für Woche an vielen Stellen im Stadtgebiet tagelang Müllhaufen herum, werden von Neugierigen nach Brauchbarem durchsucht, um zusätzliche Abfälle “bereichert” und ab und zu auch mal angesteckt. Besonders schlimm für jene, die als Steuerzahler*Innen nicht nur die normalen Entsorgungs- sondern auch noch die Zusatzkosten zu zahlen haben. Und ansehen müssen, wie sich die zuständigen städtischen Mitarbeitenden für Arbeit bezahlen lassen, die sie nicht machen.