Leserbrief des Gerd Cremer zur Grundsteuer-Erhöhung

Leserbrief von
Gerd Cremer

Bereits jetzt liegen mir persönlich in der Familie und Bekanntenkreis vereinzelt die neuen „Bescheide über den Grundsteuerwert“ des Finanzamtes Bad Kreuznach ab 2025 vor. Diese Hauptfeststellungen liegen mit den Steuermessbeträgen über 40 % bis zu 120% über den alten bestehenden Messbeträgen!!! Ein krasses Missverhältnis zu der bestehenden Besteuerung. Und der liebe Olaf hatte ja gesagt, es werde nicht teuerer für die Bevölkerung. Aber durch die Anwendung des neuen Bewertungsgesetz (BewG) in Verbindung mit „Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens“ (BewRGr) und der „Anwendung des Siebten Abschnitts des zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer an 1. Januar 2022 (AEBewGrSt) führt dies zu einem stark erhöhten Grundsteuerwert.

Das bedeutet, dass durch die jetzigen Hebesätze (2023: 600%) der Stadtverwaltung diese ein ordentliches Plus von mehreren Millionen Euro – ohne weiteres Zutun – in die Stadtkasse spülen werden. Der Stadtverwaltung kommt dies sehr gelegen, zusätzliche Mehreinnahmen von bis zu geschätzten 5 Millionen Euro zu vereinnahmen, um den Ausfall der Quersubventionierung der Stadtwerke für die Crucenia Thermen und Bäderhaus auszugleichen. Die Stadtwerke werden nämlich ab 2027 keine Gewinne mehr erwirtschaften, die zur Quersubventionierung der hochdefizitären städtischen Gesellschaften dienen können.

Es wird verzweifelt ein neues Finanzierungsmodell für diese Gesellschaften gesucht. Dies kann so von uns Steuerzahlern, ob Liegenschaftsbesitzer oder Mieter, nicht wortlos hingenommen werden. Die Stadtverwaltung muss die Hebesätze senken. Daher appeliere ich schon jetzt an die 44 Stadtratsmitglieder sich darüber Gedanken zu machen im kommenden Jahr 2024 die Hebesätze für Grundwertbesteuerung 2025 um die Hälfte zu senken.