Wohnen ist in Teilen der Innenstadt verboten

Das dürfte für einige der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen neu sein: Wohnen ist in Teilen der Innenstadt verboten. Und zwar dort, wo im Flächennutzungsplan bzw in Bebauungsplänen “Kerngebiet” festgesetzt ist. Dort sind lediglich Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie, Büro- und Dienstleistungsnutzungen zulässig. Das soll sich nach der Vorstellung der Stadtverwaltung ändern. Für die Sitzung des Planungsausschusses (PLUIV) am morgigen Dienstag hat das Stadtbauamt vorbereitende Schritte für einen Grundsatzbeschluss “Wohnen in der Innenstadt” vorgeschlagen.

In der mitteren Mannheimer Strasse wohnen bereits dutzende Menschen.

Der Beschlußvorschlag lautet: “der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Rahmenplanung „Wohnen in der Innenstadt“ zu beauftragen und zunächst eine externe Bearbeitung an Hochschulen als Studierendenprojekt anzufragen, bevor eine Vergabe in Betracht gezogen wird”. Folgende Fragen sollen laut Verwaltung auf diesem Weg geklärt werden und Bedingungen sichergestellt werden:

In anderen Bereichen der Innenstadt sind viele Gebäude nachts menschenleer.

Welche Art der Festsetzung ist für die Vereinbarkeit von typischen Innenstadtnutzungen und Wohnen am sinnvollsten: Hier sind bspw. die Vor- und Nachteile von Kerngebieten oder urbanen Wohngebieten abzuwägen.

Klärung der Nutzung der Geschosse in Gebäuden, welche Geschosse sollten gewerblichen Nutzungen wie bspw. Einzelhandel vorbehalten bleiben, ab welchem Geschoss könnte oder sollte Wohnen zugelassen werden?

Welche Geschossigkeiten sind im Innenstadtbereich vorhanden, sind diese beizubehalten oder kann in gewissen Bereichen auch noch über Aufstockungen zur Nachverdichtung beigetragen werden?

Alternative Mobilitätsangebote sowie verkehrsrechtliche Regelungen sind insbesondere in Bezug auf Wohnen zu prüfen: Wie können durch Wohnen ausgelöste Stellplatzbedarfe befriedigt werden?

Wo können (neue) Bewohner ihre Pkw abstellen oder gibt es alternative Mobilitätsmaßnahmen, die den Pkw-Bedarf reduzieren?

Die Verschattung durch die bestehende Bebauung ist zu betrachten und es ist sicher zu stellen, dass gute und gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse gegeben sind.

Die möglichen Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe und Wohnen sind zu betrachten und es ist zu prüfen, wie diese Konflikte vermieden oder minimiert werden können.

Der Einzelhandelsbedarf ist zu betrachten und wie die Innenstadt als Einkaufsstandort gestärkt und geschützt werden kann.

Klimaanpassungsmaßnahmen (z.B. Schaffung von Klimainseln, öffentlichen Grünflächen) sind zu prüfen, um die Aufwärmung der Innenstadt zu reduzieren und sowohl für die Bewohner*innen als auch für die Besucher*innen und Gewerbetreibenden Verbesserungen in der Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Die Freiraumgestaltung muss ebenfalls in den Blick genommen werden, um für Bewohner*innen attraktive Bereiche zu schaffen, die für die Naherholung genutzt werden können (z.B. Pocketpark). Dies ist insbesondere relevant, da Wohnen in der Innenstadt in der Regel keine privaten Grünflächen umfasst und oftmals nur kleine private Freibereiche in Form von Balkonen vorgehalten werden können. Daher sind öffentliche Grünstrukturen wichtig, um diese Bedarfe im Umfeld zu decken.

Durch eine gute Bewohner*innenstruktur kann eine bessere soziale Kontrolle in der Innenstadt erfolgen. Durch die Bewohner*innen ergibt sich bspw. eine Belebung außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte – keine ausgestorbene Innenstadt bspw. abends und an Sonntagen und weniger Vandalismus.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Planung sind dann Vorschläge bezüglich erforderlicher Änderungen der Bebauungspläne ggf. die Aufstellung neuer Bebauungspläne ggf. Gestaltungssatzung ggf. Mobilitätskonzepte passender Förderprogramme zu erstellen.