ver.di: Busfahrer erkämpfen neue Betriebsratswahlen bei der KRN

Das Busunternehmen der Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach, die KRN GmbH, kommt nicht zur Ruhe. Schon Wochen vor der Betriebsaufnahme am 17.10.2022 rückt Geschäftsführer Hiltmann sich ins Zentrum kommunalpolitischer Kritik. Er muss zugeben in seiner Prognose die Erlöse viel zu hoch angegeben zu haben. Beim Start fehlen dann trotz über einjähriger Vorarbeit Busse, Kassensysteme und Busfahrer*Innen. Flächendeckend treten Probleme auf. Bushaltestellen werden nicht angefahren. Gewohnte Linienführungen wurden geändert. Die Zahl der Fahrgäste ist trotz verbesserter Taktzeiten rückläufig. Diese Probleme überdecken interne Spannungen.

Bestimmte Fahrer werden nicht eingestellt. KRN-Mitarbeitende beklagen eine Behinderung bei der Wahl eines Betriebsrates durch Geschäftsführer Hiltmann. Weil der nicht einlenkt, ziehen die Betroffenen vor Gericht. Unterstützt von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die feiert jetzt einen ersten juristischen Erfolg: “mehrere Beschäftigte der KRN, darunter auch Mitglieder des gewählten Wahlvorstandes, kämpften am vergangenen Dienstag am Arbeitsgericht in Bad Kreuznach für freie, gleiche, unbeeinflusste und demokratische Betriebsratswahlen. Und gewannen damit für die gesamte Belegschaft der KRN, teilte der zuständige Gewerkschaftssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Marko Bärschneider, am Mittwochabend in Mainz mit.

„Die Betriebsratswahl muss bei der KRN nun umgehend neu eingeleitet werden. Das bisherige eingeleitete Wahlverfahren weist derart schwerwiegende Eingriffe in eine freie, chancengleiche und unbeeinflusste Wahl auf“, erklärt der Gewerkschafter. So wurde u.a. der vom Gesetzgeber klar verlangte Aushang und damit die Information an die Beschäftigten, wann, wo und wie eine Wahl stattfindet, in Ordnern abgeheftet und diese zwischen Büromaterialien verdeckt eingereiht. Erst nachdem die in den Ordnern befindliche ausgewiesene Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge abgelaufen war, fanden die Ordner ihren Weg aus den „Verstecken“ auf die Tische im Aufenthaltsraum, kritisiert Bärschneider.

Völlig empört zeigt sich Bärschneider auch über die Äußerungen des Anwaltes, welcher neben dem KRN Geschäftsführer Hiltmann im Gericht saß. Eine gütliche Einigung schlug dieser u.a deswegen aus, weil mit einer späteren Wahleinleitung noch eine Vielzahl weiterer Beschäftigter auf der Liste der Wahlberechtigten stehen würde. ver.di stellt sich schützend hinter die mutigen Helden der KRN die für Chancengleichheit sowie für freie und demokratische Wahlen für die gesamte Belegschaft gekämpft haben. „Jetzt kann hoffentlich eine echte und ordentliche Betriebsratswahl stattfinden“, betont Bärschneider abschließend”.