Jörg Fechner bewirkt korrekte Einladung zu Stadtratssitzungen

Recherchiert und bewertet von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wer die Einladung für die heutige Stadtratssitzung gesehen hat, mußte stutzen. Denn erstmals überhaupt war den gewohnten Tagesordnungspunkten ein längerer Text vorangestellt. Bezeichnet als “Handlungen vor Eintritt in die Tagesordnung (öffentlich)”. Dort sind Dinge angeführt wie “Eröffnung der Sitzung”, “Begrüßung der Anwesenden”, “Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Einladung”, “Feststellung der Beschlußfähigkeit”, “Hinweis auf Ausschließungsgründe”, “Hinweis auf Tonaufnahmen” und “Anträge zur Tagesodnung”. Die Inhalte dieser Punkte wurden schon immer angesprochen und praktiziert. Aber nie zuvor wurden sie explizit aufgeführt. Dabei wäre das schon immer sinnvoll gewesen. Deutlich wurde das am 24.11.2022.

Jörg Fechner

Auch da tagte der Rat der Stadt. Laut Einladung und Amtlicher Bekanntmachung ab 17:30 Uhr nichtöffentlich. Aber diese Angabe stimmte nicht. Denn natürlich begann diese Sitzung, wie gesetzlich gefordert, öffentlich. Dieser der Öffentlichkeit von der Stadtverwaltung verschwiegene öffentliche Teil dauerte sogar 25 Minuten. Und beinhaltete viele relevante Informationen. Schon in dieser Sitzung hatte Jörg Fechner darauf hingewiesen, dass die Einladung nicht korrekt erfolgte. Weil sie das, was tatsächlich geschah und geschehen mußte, nicht wahrheitsgemäß ankündigte. Die “Schlauberger” der Verwaltung behaupteten es besser zu wissen. Und bügelten die Hinweise von Jörg Fechner ab.

Zur heutigen Sitzung wurde – dank Jörg Fechners Initiative – formvollendet eingeladen.

Besonders Stadtrechtsdirektor Fouad Yahia tat sich als Abwehrbollwerk gegen Transparenz und Bürger*Innenteilhabe hervor. Die zwei verwaltungserfahrenen Stadtvorstandsmitglieder Thomas Blechschmidt und Markus Schlosser schwiegen. Und ließen damit den Verwaltungsneuling, Oberbürgermeister Emanuel Letz, im Stich. Der OB nahm dann leider tatenlos hin, dass Stadtratsmitglied Birgit Ensminger-Busse (CDU) die Kritiker in einer verbalen Konfrontationsansprache ausserhalb der Redeordnung als “Hobby-Juristen” beleidigte. Die Sängerin hat damit neben ihrem lockeren Mundwerk auch ihre kommunalrechtliche Unkenntnis öffentlich gemacht. Jörg Fechner beließ es nicht bei höflicher Kritik.

Und er zog sich auch angesichts der Phalanx von Unwissenheit und Rechtsbruchbereitschaft weiter Kreise im Stadtrat nicht in sein kommunalpolitisches Schneckenhaus zurück. Sondern ließ sich qualifiziert beraten. Und nahm dann gerichtliche Hilfe in Anspruch. Noch am auf die Stadtratssitzung folgenden Wochenende legte er dem Verwaltungsgericht Koblenz seine Klage vor. Wie Fechner als Reaktion auf eine Indiskretion der Stadtverwaltung gestern per Presseerklärung mitteilte, hat er in dieser Klage zwei Punkte angesprochen. Zunächst die falsche Einladung zur Sitzung am 24.11.2022. Und die sich aus Fechners Sicht daraus ergebende Rechtsunwirksamkeit der gesamten Sitzung. Und dann einen weiteren Rechtsfehler bei der Veränderung der Tagesordnung.

Der Beschluß, den Kauf des neuen Rathauses aus der nichtöffentlichen auch in die öffentliche Sitzung zu übertragen, hätte gemäß einer wörtlichen Vorschrift der Gemeindeordnung nichtöffentlich gefaßt werden müssen. Die “Schlauberger” und der Stadtrechtsdirektor ließen ohne jeden Einwand zu, dass das am 24.11. öffentlich geschah. Den krassen Verstoss gegen die Gemeindeordnung sieht mittlerweile auch der Oberbürgermeister ein. Und hat daher für heute zu der Sonder-Stadtratssitzung eingeladen. Um den Rathaus-Kauf-Beschluß formkorrekt wiederholen zu lassen. Aber auch Fechners Argumentation zur Gestaltung von Einladungen war wohl ein Volltreffer. Denn für die heutige Sitzung hat Emanuel Letz genau das gemacht, was der AfD-Fraktionsvorsitzende dem Verwaltungsgericht in der Klage vorgelegt hat.

Die Presseerklärung des Jörg Fechner im Wortlaut:

Nachdem die Stadtverwaltung der Presse meinen Namen als den des Klägers benannt hat, nehme ich zu meiner Initiative wie folgt Stellung: Ich habe beim Verwaltungsgericht per Klage Hilfe erbeten, weil seitens der Stadtverwaltung Woche für Woche erschreckende Fehler gemacht werden. Regularien und Vorschriften werden nicht eingehalten. Das verursacht nicht nur zusätzliche Kosten. Sondern macht viele Beschlüsse der Ausschüsse und des Stadtrates anfechtbar.

Ich verweise hier beispielhaft auf den Tourismusbeitrag, dessen Satzung bereits zwei Mal vom OVG Rheinland-Pfalz für rechtswidrig erklärt wurde. Mein Ziel ist es diese Fehler und Verstöße in der Zukunft möglichst zu vermeiden, um Schaden von der Stadt und den Einwohnern fernzuhalten. Wie notwendig und wie richtig meine dem Verwaltungsgericht mit Klage vom 25.11.2022 vorgelegte Argumentation ist, wird an zwei Punkten deutlich:

1. Mit einem in der Klage formulierten Hilfsantrag habe ich die Wiederholung des Tagesordnungspunktes 9 neu (Kauf Sparkassengebäude) verlangt. Und als Begründung angegeben, dass bei der Abstimmung wortwörtlich gegen die Bestimmungen des § 35 der Gemeindeordnung verstoßen wurde. Diesen Fehler hat die Stadt mittlerweile eingeräumt und für den 6.12.2022 zu einer Sondersitzung eingeladen, in der diese Beschlußfassung wiederholt wird.

2. Mein in der Klage formulierter Hauptantrag richtet sich gegen die Irreführung der Einwohner durch die Stadtverwaltung, die für den 24.11.2022 zu einer Stadtratssitzung eingeladen hat und dabei wortwörtlich den Beginn um 17:30 Uhr mit einem nichtöffentlichen Teil behauptete, obwohl klar war, dass dies schon aus verfahrensrechtlichen Gründen gar nicht sein darf, weil wegen des später vorgesehenen öffentlichen Teils zwingend auch ganz am Anfang öffentlich getagt werden mußte. Diese erste öffentliche Sitzung dauerte dann auch bis gegen 17:55 Uhr.

In meiner Klage verlange ich, dass dieser erste öffentliche Teil künftig sowohl in der Einladung als auch in der Amtlichen Bekanntmachung anzugeben ist. Genau das hat die Stadtverwaltung für den 6.12.2022 erstmals überhaupt getan. Und damit deutlich gemacht, dass es meiner Klage bedurfte, um endlich – wenigstens in diesem Detail – rechtskonform zu handeln. Vor der Stadtratssitzung am 24.11.2022 habe ich versucht einen Gesprächstermin beim Oberbürgermeister zu erhalten.

In dem Gespräch wollte ich ihn auf verschiedene, aus meiner Sicht von der Verwaltung verwirklichten Fehler hinweisen. Leider hat Herr Letz sich keine Zeit für dieses Gespräch genommen. Eingangs der Stadtratssitzung habe ich dann auf die später mit der Klage angegriffenen Fehler hingewiesen. Für mich war und ist unerklärlich, warum die Verwaltung bei einem so krassen Widerspruch überhaupt nach Erklärungen und Rechtfertigungen sucht, statt diese unwahren und bürgerfeindlichen Handlungsweisen schlicht zu unterlassen.

Statt rechtskonform zu handeln hat der Oberbürgermeister in dieser Sitzung am 24.11.2022 auch noch zugelassen, dass die Kritiker der Verwaltungsfehler von einer bekannten Stadträtin per Zwischenrede ohne Wortmeldung als “Hobby-Juristen” beschimpft werden konnten. Trotzdem die Stadtverwaltung mit der Einladung zum 6.12.2022 dokumentiert, dass die Kritik berechtigt war, hat sich diese Stadträtin zumindest bei mir bisher nicht entschuldigt. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner Stadtrat