Förderverein des Bosenheimer Bades fordert 11.245,50 Euro zurück

Recherchiert und bewertet von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die auch von anderen kommunalen Projekten sattsam bekannten Schlampigkeiten der Stadtverwaltung und der städtischen Gremien haben auch ihre guten Seiten. Wer intelligent und konsequent genug ist, wird sich auf Dauer gegen die Stadt durchsetzen. Denn Konzeptionslosigkeit, Selbstbetrug und Inkompentenz gehen spätestens bei den Gerichten nicht mehr durch. Das hat auch der Vorstand des Schwimmbad-Fördervereins Bosenheim 1995 e. V. erkannt. Und sowohl den Stadtvorstand als auch die BGK und die BAD GmbH mit einer finanziellen Rückforderung konfrontiert. Es geht um genau 11.245,50 Euro.

Auf die Idee, das Geld zurückzuzahlen, hätte die Stadt auch selbst kommen und weiteren Streit vermeiden können. Aber da niemand führt, da Dummtun keine Konsequenzen für die Verantwortlichen hat, treiben die Dinge willkürlich vor sich hin.

Diesen Betrag hatten die Bosenheimer Schwimmbad-Förderer am 8.9.2022 an die BAD GmbH gezahlt, um den Betrieb des Freibades in der Sommerferienzeit sicherzustellen. Damals hatte die städtische Gesellschaft erklärt, aufgrund von der Stadt gekürzten Zahlungen das Bad im Hochsommer nicht mehr länger öffnen zu können. All das lief – typisch für die örtlichen Verhältnisse – nichtöffentlich und unter Ausschluß der zuständigen städtischen Gremien ab. Der Drohung der BAD GmbH lag ein Stadtratsbeschluß vom Mai 2022 zu Grunde, mit der der bereits in 2021 für 2022 beschlossene, als Kapitalerhöhung getarnte Betriebsmittelzuschuß von 150.000 auf 100.000 Euro gesenkt wurde.

Dieser Stadtratsbeschluß wurde zwischenzeitlich vom Rat selbst wieder aufgehoben, weil er von anderen Mängeln abgesehen bereits formwidrig war. Durch diese Aufhebung ist die Stadtkasse nunmehr verpflichtet der BAD GmbH die in 2021 beschlossenen 150.000 Euro auszuzahlen. Damit besteht die von der BAD GmbH im Sommer behauptete finanzielle Notlage rückwirkend nicht mehr. Somit ist aus Sicht des Fördervereines die Geschäftsgrundlage für die im Sommer vereinbarte und im September 2022 ausgefallene Zuwendung entfallen. Selbst wenn die Verantwortlichen der Stadt diese Argumentation einsehen und die Rückzahlung auch ohne Klageverfahren veranlassen, gehen in der Sache die von der Verwaltung künstlich erzeugten Probleme nicht aus.

So hat die Stadt zwar für den Badbetrieb im Jahr 2023 noch einmal 150.000 Euro grundsätzlich bewilligt. Aber die BAD GmbH gibt das Betriebskostendefizit nunmehr mit 190.000 Euro an. Energiekosten können dabei keine Rolle spielen, da das Bosenheimer Bad durch eine von den Schwimmbad-Förderern gespendete Solaranlage beheizt wird. Wie sich diese 190.000 Euro im Detail zusammensetzen, wurde bis heute in keinem öffentlichen Gremium transparent dargestellt. Auch der Bosenheimer Ortsbeirat, der sich erst in der vergangenen Woche mit dem Thema beschäftigte, beklagte diese Informationsverweigerung. Jedenfalls besteht eine Differenz in Höhe von 40.000 Euro zwischen der Forderung der BAD GmbH und dem bisher von der Stadt festgesetzten Zuschuß.

Diese wird zu weiteren Diskussionen, Beratungen, Fehlentscheidungen und Frustrationen führen. Trotzdem wurde am gestrigen Donnerstagabend im Finanzausschuss ein weiterer Kapitalzufluß aus der Stadtkasse an die BGK GmbH zur Abdeckung des Bäder-Defizites (Bäderhaus, Crucenia-Kurthemen, Salinenbad) in Höhe von 3,4 Millionen Euro allein für 2023 beschlossen. Ohne festzulegen, dass damit auch die 40.000 Euro-Differenz fürs Bosenheimer Bad abgedeckt wird. Es ist wohl eine fast schon pathologische Sucht der Bad Kreuznacher Kommunalpolitiker*Innen, Probleme und Schwierigkeiten zu hegen und zu pflegen, statt diese zu lösen und auszuräumen.