Ab heute gilt für Coronainfizierte: Maske statt Quarantäne

Ab dem heutigen Samstag (26.11.2022) entfällt die Quarantäne-Absonderung für Coronainfizierte in Rheinland-Pfalz. Statt dessen positiv Getestete ausser Haus einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese einschneidende Veränderung beschloss die Landesregierung am Dienstag dieser Woche. „Ich begrüße den Schritt des Landes ausdrücklich, die Isolationspflicht ab dem 26. November weitgehend fallen zu lassen“, erklärt Landrätin Bettina Dickes. „Mit dem Wegfall der Quarantäne rücken wir wieder einen Schritt näher in Richtung Pandemieende“. Es sei konsequent, der aktuellen Entwicklung der Pandemie auf diesem Wege Rechnung zu tragen.

„Spätestens mit der Omikron-Variante konnte immer deutlicher festgestellt werden, dass die Infektionsverläufe, im Gegensatz zu früheren Varianten mit vielen schweren Verläufen und erschreckenden Zahlen in der Krankenhausbelegung, in aller Regel sehr moderat verlaufen“, reflektiert die Landrätin. Sie teile die Sicht des Landes, nun auch die Quarantäne weitgehend endgültig fallen zu lassen. Das Tragen einer Maske außerhalb der eigenen vier Wände sei ein guter Kompromiss, um Menschen ein Stück weit Alltag wieder zu ermöglichen.

„Durch die hohen Ansteckungsraten würden wir sonst auch weiterhin Gefahr laufen, dass Betriebe lahmgelegt werden, obwohl die Mitarbeitenden trotz positivem Testergebnis im Zweifel gar keine Symptome haben und sich sogar gesund fühlen“. Mit dem Wegfall der Isolationspflicht appelliert die Landrätin aber weiterhin zur Rücksichtnahme. „Auch, wenn viele Menschen Corona-Infektionen inzwischen völlig problemlos wegstecken, müssen wir weiterhin Rücksicht auf Personen mit Vorerkrankungen nehmen“. Denn mit dem Wegfall der Isolationspflicht liege die Verantwortung, sich fair zu verhalten, bei jedem einzelnen Menschen.

„Mit dem Wegfall der Quarantäne sollte es dennoch unser aller Ziel bleiben, eine starke Ausbreitung auch im Winter zu vermeiden. Halten Sie sich daher bitte an die Regelung, dass positiv getestete Menschen Masken tragen müssen. Nutzen Sie zudem weiterhin beim Auftreten von Symptomen die Testangebote.“, so die Landrätin weiter. Zugleich macht die Landrätin auch deutlich, dass generell bei symptomatischen Erkrankungen dem eigenen Körper die Ruhe gegeben werden sollte, damit das Immunsystem richtig arbeiten kann.

„Nicht nur bei Corona, sondern auch bei einer Influenza oder anderen Infekten sollte Anstrengung dringend vermieden, um keine Spätfolgen aus übergangenen Erkrankungen zu provozieren. Bleiben Sie daher mit Symptomen zuhause und kurieren sich aus, ehe Sie wieder dem Alltag nachgehen“. Die wichtigsten Neuerungen ab dem 26. November 2022 auf einen Blick:

– Grundsätzlich entfällt die Isolationspflicht (Quarantäne)

– Anstelle der Quarantäne besteht aber nach einem positiven Coronatest (Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test) eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.

– Getragen werden müssen medizinische oder FFP2-Masken.

– Die Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung besteht für mindestens für fünf Tage. Wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Maskenpflicht keine typischen Symptome einer Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

– Die zum Tragen einer Maske verpflichteten Personen können diese absetzen, sofern
1. im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
2. ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder
3. sie sich alleine in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhalten.

– Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Maskenpflicht (und Absonderungspflicht) befreit.

– Für Personen denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist außerhalb Ihrer Wohnung eine Maske zu tragen, gilt weiterhin die bisherige Absonderungspflicht.

– In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. In diesen Einrichtungen soll es aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen.

– Symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen (unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt). Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.

Für allgemeine Rückfragen zum Coronavirus ist die Corona-Hotline unter der Rufnummer (0671) 803-1799 von Montag bis Donnerstag von 9 und 13 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Alternativ können Anfragen auch per Email an coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de an die Corona-Stabstelle gerichtet werden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach