Bosenheimer sehen Abwägungsverfahren zum Schwimmbad entspannt entgegen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die CDU-Stadtratsfraktion fordert ein Abwägungsverfahren für das Bosenheimer Schwimmbad. Das hat sie in einem Antrag für die heutige Stadtratssitzung formuliert. Bereits gestern Abend tagte der Bosenheimer Ortsbeirat. Der reagierte entspannt auf diese Initiative. Gelobt wurde, dass man in der Stadt nach Jahrzehnten endlich verstanden habe, wie ein Dissenz mit dem Ortsteil auf Augenhöhe und formal korrekt auszutragen ist. Auch wenn der sich nun abzeichnende Rechtsweg teilweise über juristisches Neuland führt, ist den Bosenheimer*Innen um die Zukunft des Bades nicht bange.

Einstimmig votierte der Ortsbeirat für die Fortsetzung des bereits anhängigen Klageverfahrens beim Koblenzer Verwaltungsgericht.

Der Planiger Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Ortsbezirk gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht vertritt, deutete den Verlauf des Verfahrens holzschnittartig an. Die Stadt müsse zunächst einmal feststellen, dass ihr die Fortsetzung der vertraglichen Verpflichtung unzumutbar sei. Schon da sehen die Mitglieder des Ortsbeirates erhebliche tatsächliche Schwierigkeiten für die Stadt. Denn fast alle finanziellen Lasten, die diese jetzt geltend macht, sind freiwillige Leistungen, die sich die Kernstadt erst lange nach dem Eingemeindungsvertrag selbst aufgebürdet hat.

Fachlich-sachlich, aber gewohnt engagiert und wortstark zerlegte Rechtsanwalt Herbert Emrich die Behauptungen aus der Stadt.

Und selbst wenn es vor Gericht je zu einer Betrachtung der wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen Ortsbezirk und Stadt käme, fiele diese für Bosenheim sehr positiv aus. Denn die Verwaltungs- und Investitionsleistungen der Stadt in Bosenheim lassen sich auf Euro und Cent leicht berechnen. Ebenso die auf Bosenheimer Gemarkung alljährlich erarbeiteten Steuereinnahmen für den Stadthaushalt. Diese liegen mit über 1,3 Millionen Euro im Jahr deutlich über dem Durchschnitt der Stadtbevölkerung. Die Bosenheimer*Innen sind damit Nettozahler*Innen in die Stadtkasse.

Die deutlich geringerwertigen Gegenleistungen der Stadt führen zu einem Negativsaldo. Was bedeutet: am Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung könnte sogar die Erkennntis stehen, dass die Stadt den Bosenheimer*Innen ein neues Bad zu stellen hat. Auch hinsichtlich der Öffnungs- und Betriebszeiten bestehen aus Bosenheimer Sicht keinerlei Zweifel. “Da ist unser Bad gleichzubehandeln mit dem Salinenbad”, stellte Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel selbstbewußt fest. Rechtsanwalt Herbert Emrich vertiefte diesen Aspekt. “Aktionen wie Freier Eintritt im Salinenbad, nicht aber in Bosenheim – das geht nicht!”

Zurückgewiesen wurden auch Forderungen aus der Stadt nach einem stärkeren finanziellen Engagement des Bosenheimer Fördervereines. “Der soll Dinge beisteuern, die über den normalen Betrieb hinausgehen. Und nicht den Alltag absichern”, erklärte Dr. Hertel unter dem Applaus von Ortsbeirat und Zuhörer*Innen. Einstimmig verabschiedete der Ortsbeirat die Fortführung des bereits seit Sommer in Koblenz gerichtshängigen, von Rechtsanwalt Herbert Emrich betreuten Klageverfahrens.

Das Ziel: “die sich aus dem Eingemeindungsvertrag ergebende vertragliche Verpflichtung Bad Kreuznachs zum Betrieb des Bosenheimer Schwimmbads festzustellen und die Gleichbehandlung der Freibäder in Trägerschaft der Stadt Bad Kreuznach bzw ihrer Eigenbetriebe und Eigengesellschaften sicherzustellen”. Ein bibelfester Bosenheimer kommentierte den Konflikt nach Sitzungsende mit den Worten: “die in der Stadt haben aus den letzten Jahrtausenden nichts gelernt. Das geht aus wie bei Goliath gegen David” (weiterer Bericht folgt).