Über Bande gespielt und Transparenz gewonnen

Bei der Beratung des neuen Dezernatsverteilungsplanes war das fast schon aufdringlich oder peinlich. Die ständige Beschwörung von Einvernehmen im Stadtvorstand. Dabei wissen auch kommunalpolitische Laien, dass man aus ganz unterschiedlichen Gründen zum selben Standpunkt finden kann. Mithin das gemeinsame Vertreten einer Position noch lange nicht bedeutet, dass Übereinstimmung herrscht. Viel wichtiger ist doch, dass bei Uneinigkeit nicht persönliche Eitelkeiten oder parteipolitische Taktik, sondern die Sache im Mittelpunkt steht. Und da kann man in vielen Fällen mit jeweils guten Argumenten anderer Meinung sein. So wie Bürgermeister Wolfgang Heinrich und Beigeordneter Markus Schlosser in Sachen Förderung Pool Billard.

Noch wichtiger ist der Grund, warum wir dies berichten können. Weil dieser Dissenz nicht wie sonst leider geschäftsüblich unter den Teppich gekehrt wurde. Sondern in der städtischen Beschlußvorlage mit der Drucksachennummer 22/344 für die heutige Sitzung des Finanzausschusses korrekt festgehalten ist. Bürgermeister Blechschmidt schlägt darin der Verwaltung vor, dem Verein für Freizeitsport (VfF) e.V. einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro aus Mitteln der Hans und Harry Staab-Stiftung zu gewähren. Damit sollen Kosten für den Neubezug von Billardtischen bezuschußt werden. Den Antrag hatte der VfF mit Schreiben vom 25.7.2022 gestellt. Dann folgt in der amtlichen Beschlußvorlage die erfreuliche Transparenzoffenisve der Verwaltung:

“Der Antrag des VfF wurde nicht im Sportausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2022 behandelt. Der zuständige Dezernent ist der Meinung, ein Zuschuss solle dem Verein nicht gewährt werden, weil dieser in der Vergangenheit bereits des öfteren Zuschüsse von der Stiftung erhalten hat. Im Einzelnen waren dies: 1.000 Euro in 2015 für die Anschaffung von Billardtischen, 500 Euro in 2016 für den Neubezug von Billardtischen und 875 Euro Betriebskostenzuschuss, 600 Euro in 2018 für den Neubezug von Billardtischen und 800 Euro Betriebskostenzuschuss. Die Mitgliedsbeiträge des Vereines liegen über dem Mindest-Mitgliedsbeitrag gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Bad Kreuznach (analoge Anwendung durch die Stiftung).

Die Gewährung eines Zuschusses steht mit der Stiftungssatzung in Einklang (Förderung des Sports)”. Die Vorlage macht verständlich: das Argument des Beigeordneten ist nachvollziehbar. Denn in der Vergangenheit ist relativ viel Geld an die Kugelfreunde geflossen. Die Position des Bürgermeisters allerdings auch. Denn ein mit 250 Euro tatsächlich bescheidener Nachschlag nach vier Jahren kann nicht als unmäßig bewertet werden. Egal wie die Entscheidung fällt: Gewinner dieser Beschlußvorlage ist die Transparenz. Würde die Verwaltung derartige Sachdifferenzen in dieser entspannten Offenheit häufiger darlegen, würde weniger nach anderen Spannungen gesucht.