Faire Liste + BüFEP fordern 5 Euro Bettensteuer je Gäste-Übernachtung

Rund 53.000 Menschen leben in Bad Kreuznach. Alle, jede(r) Einzelne leistet einen Beitrag zur Finanzierung der für alle kostenlos zur Verfügung stehenden und subventionierten öffentlichen Einrichtungen. Die Steuerzahler*Innen natürlich anteilig mehr. Aber auch Sozialhilfeempfänger*Innen, Kita- und Schulkinder bringen Geld in die Stadtkasse. Über Zuweisungen des Landes. Und die von ihnen durch ihren Konsum mitermöglichten Anteile an der Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer. Bei den damit finanzierten Stadtleistungen handelt es sich um ein breites Spektrum: die öffentlichen WC-Anlagen sind hier angesprochen ebenso wie Grünanlagen, Wanderwege, die Salinen, der Stadtwald, Spielplätze usw.

Gerhard Merkelbach (rechts) und Wilhelm Zimmerlin schlagen eine Bettensteuer vor.

Aber auch die Defizitabdeckung beim Salinenbad, dem Bäderhaus und den Crucenia Thermen gehört dazu. Tag für Tag ist zu sehen, dass alle diese Einrichtungen nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung in Anspruch genommen werden. Nie halten sich etwa 10.000 Einwohner*Innen zeitgleich im Stadtwald auf. Oder im Salinental. Die Freizeitangebote auf dem Badewörth (Kurpark, Oranienpark, Wassertrete, Solezerstäuber, Saline usw) werden intensiv von den Gästen der Hotels genutzt. In diesem Sinne hatten Stadtverwaltung und Stadtrat schon bei der Einführung des Tourismusbeitrages argumentiert. Aber dann aus Angst vor der eigenen Courage vollkommen die Linie verloren.

Statt die tatsächlichen Profiteure angemessen, also wenigstens mit einem zweistelligen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten bzw Subventionen zu belasten, entschieden sich die Kommunalpolitiker*Innen mehrheitlich für die Rasenmähermethode. Und bürdeten die Belastung der nur von wenigen genutzten Angebote rund 2.000 Beitragspflichtigen auf. Überwiegend mit zwei und dreistelligen Kleinbeträgen. Deren Berechnung bei den Betroffenen oft mehr Arbeit und Kosten hervorrief, als die Zahlbeträge ausmachten. Dieser Kardinalfehler brachte den Tourismusbeitrag von Anfang an gesellschaftlich zu Fall.

Juristisch hat dies Antonio Valentino mit seinen Normenkontrollanträgen erledigt. Die beiden Stadtratsmitglieder Gerhard Merkelbach und Wilhelm Zimmerlin haben jetzt einen Vorschlag vorgelegt, der gleichermaßen gerecht, intelligent und effektiv ist. Sie schlagen eine Bettensteuer in Höhe von fünf Euro je Gäste-Übernachtung vor. Bei derzeit etwa 650.000 Übernachtungen würde das eine Einnahme von 3,25 Millionen Euro ergeben. Bei minimalen Verwaltungskosten für alle Beteiligten. Dieser Vorschlag könnte schon am morgigen Dienstag (18.10.2022) in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses zur Sprache kommen.

Der Antrag der Fraktion “Faire Liste / BüFEP im Wortlaut:

Antrag auf Erhebung einer Bettensteuer für Bad Kreuznach: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, hiermit beantragen wir, eine „Bettensteuer“ in Höhe von etwa 5 Euro pro Übernachtung in Bad Kreuznach für Hotel- und Apartmentbetreiber zu beschließen.

Begründung: Laut Pressebericht in der Allgemeinen Zeitung vom 13.6.2022 gibt es rund 650.000 Übernachtungen bei etwa 135.000 Gästen pro Jahr. Wenn man von den 650.000 Übernachtungen bei einem Schnitt von etwa 60 € ausgeht, wird hier ein Umsatz von rund 39 Millionen Euro erwirtschaftet, wobei zu erwähnen ist, dass die Übernachtungen ohne Frühstück dem verminderten Steuersatz von nur 7 % unterliegen. Einem Presseartikel des Öffentlichen vom 10.6.2022 ist zu entnehmen, dass der Fürstenhof rund 20.000 Übernachtungen mit ca. 2,2 Millionen weniger Umsatz hätte, wäre das Bäderhaus und die Therme geschlossen. Wir gehen davon aus, dass es bei den anderen Hotels und Übernachtungsbetrieben im Verhältnis ähnlich ist.

Da die Therme und das Bäderhaus und andere touristische Angebote erhebliche Defizite einfahren, und es auch nicht absehbar ist, dass diese defizitären Einrichtungen jemals eine Schwarze Null schreiben werden, ist es mehr als gerecht, wenn die Hauptnutznießer dieser Einrichtungen, nämlich die Hotels und die Firmen, die Übernachtungen anbieten, sich entsprechend an den Kosten beteiligen. Die Hotels führen seit Jahren für Übernachtungen nur den vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7% ab, somit sparen sie im Verhältnis zu anderen Bad Kreuznacher Betrieben mit dem vollen Satz, 12% der Umsatzsteuer (wenn man von durchschnittlich 100 € pro Übernachtung ohne Frühstück ausgeht), ist das eine Vergünstigung von etwa 8,97 € pro Übernachtung.

Weiterhin erhalten die Hotels, einen Rabatt von 10% auf die o.g. Einrichtungen (bei der Crucenia Therme sind das 0,90 € und bei dem Bäderhaus 2,20 € bei einem 3-Stunden-Ticket und 2,90 € beim Tagesticket (Stand heute). Die Kurhausgäste haben sogar freien Eintritt in die Therme, was die Bad Kreuznacher Steuerzahler etwa 80.000 € zuzüglich die von diesen Nichtzahlergästen verursachten Reinigungs-, Verbrauchs- und Erhaltungsaufwendungen kostet. Der Fürstenhof hat einen Sondervertrag mit der Therme, wobei hier, im Verhältnis zu dem normalen Besucher, ein besserer Abrechnungsmodi besteht, der Fürstenhofgast kann ein 2-Stunden-Ticket für 4,50 € wählen, was dem normalen Besucher verwehrt wird.

Ein noch viel größerer geldlicher Vorteil der Hotels und Apartmentbetreiber besteht darin, dass sie keine eigene Saunaanlagen, Ruhebereiche, Pools etc. vorhalten müssen. Hier kann man von mehreren zehntausend Euro pro Jahr für Personal, Energie, Reinigungskosten je Betrieb ausgehen. Dabei sind die Investitions- und Erhaltungskosten nicht berücksichtigt. Hans Gerhard Merkelbach (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender), Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender)