Billigt der Stadtrat heute Abend die Verschwendung von Steuergeld?

Für den Landesrechnungshof (LRH) ist die Sache klar: “Nach § 93 Abs. 3 GemO ist der Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot in Gestalt des Minimalprinzips gebietet es, einen bestimm­ten Nutzen mit den geringstmöglichen Mitteln zu erreichen. Hier gegen verstieß die Mandatierung evident”. Gemeint ist damit die Zahlung von zusammen 10.299,45 Euro Stadtgeld in den Jahren 2018 und 2019 an eine Anwaltskanzlei (diese Seite berichtete).

Die damalige Oberbürgermeisterin hatte diese Ausgabe veranlaßt, um sich gegen die Klage des Stadtratsmitglieds Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) zu verteidigen. Dieser gewann den Prozeß beim Verwaltungsgericht mit Pauken und Trompeten. Die Oberbürgermeisterin wurde zur Herausgabe der verlangten Information verurteilt. Der LRH verlangte danach von der Stadt: “hinsichtlich des Schadens, welcher der Stadt durch den evidenten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot in Höhe der gezahlten Anwaltsvergütung entstanden ist, sind Schadensersatzansprüche gegen die Oberbürgermeisterin zu prüfen.

Über das Prüfungser­gebnis ist zu berichten.” Getan hat sich in den daraufhin erst mal wenig. Das städtische Rechts- und das Rechnungsprüfungamt verneinten ohne relevante Begründung einen Schadenersatzanspruch gegen ihre damalige Dienstvorgesetzte OBin. Der LRH reagierte auf diese Untätigkeit u.a. mit der Feststellung: “Dass Sie ein für eine Schadensersatzpflicht der Oberbürgermeisterin notwendiges grob fahrlässiges Verhalten ausschließen, kann von uns nicht nachvollzogen werden.

Keine der vorgebrachten Gründe kann die Mandatierung auch nur im Ansatz rechtfertigen.“ Trotzdem blieb die Verwaltung weiterhin untätig. Heute steht im Stadtrat die Entlastung des Stadtvorstandes für das Haushaltsjahr 2019 an. Wird diese erteilt, kann Dr. Heike Kaster-Meurer nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Dadurch würde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich in Zukunft andere Verantwortungsträger, die Steuergeld verplempern, berufen können. In der Öffentlichkeit könnte dann wieder einmal der Eindruck entstehen, dass eine Verwaltungskrähe der anderen …