Leserbrief von Gerhard Merkelbach zur 2ten Baugenehmigung für die Pall-Halle

Leserbrief von
Gerhard Merkelbach

Mit Entsetzen musste ich die Presseartikel lesen. Als Bürger und Stadtrat von Bad Kreuznach frage ich mich, wie so etwas passieren kann. Meines Erachtens wurde durch das Bauamt ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts ignoriert und mit offensichtlichen Tricks versucht, die vorher in der gleichen Angelegenheit begangenen Fehler zu heilen. Die Argumentation des Oberbürgermeisters, der von blauen Augen der Beteiligten spricht, finde ich erschütternd. Denn die Familie Haag wurde durch die Stadt mit dieser „erneuten Baugenehmigung“ einseitig benachteiligt!

Ich bin sehr gespannt, ob sich das Verwaltungsgericht mit der Abwägung und der nachträglichen Begründung zufriedengeben wird. Ich bezweifle, dass das Baugesetz es zulässt „§ 34 Gebot der Rücksichtname“, nach einer fehlerhaften Baugenehmigung dann doch noch unter Berufung auf das Allgemeinwohl von geltenden Grenzabständen abzuweichen. Wenn das Allgemeinwohl so erfolgreich angeführt werden könnte, würde das in meinen Augen bedeuten: Wer mehr Geld und mehr Mitarbeiter hat, bekommt auch mehr Recht. Ich hoffe jedenfalls, dass das Verwaltungsgericht sich durch diese Argumentation nicht beeindrucken lässt und das Recht auf Ruhe und Erholung auch für normale Bürger gilt.