Stadt verschickt ab heute 19.600 Grundsteuererhöhungsbescheide

Am 30. Juni 2022 hatte der Rat der Stadt Bad Kreuznach nach monatelangen Irrungen und Wirrungen den Haushalt für 2022 beschlossen. Um das ursprünglich zweistellige Millionendefizit zu reduzieren, wurde u.a. eine zweistufige Erhöhung der Grundsteuer für 2022 und zum 1.1.2023 beschlossen. Diese Erhöhungen sind vollkommen unabhängig von den derzeit laufenden Grundstücksneubewertungen durch die Finanzverwaltung. Mit dem heutigen Datum (30.9.2022) verschickt die Stadtverwaltung rund 19.600 Grundsteueränderungsbescheide, mit denen der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 450 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 500 Prozent angehoben wird.

Der Erhöhungsbetrag wird am 15. November mit der letzten Rate der Grundsteuer B fällig. Für rund 16.200 Steuerzahler beträgt diese Grundsteuererhöhung weniger als 50 Euro, davon für rund 7.200 Betroffene sogar weniger als 20 Euro. Auf die Anforderung von Erhöhungsbeträgen unter 3 Euro wurde aus Kostengründen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Bei diesen Grundsteuerpflichtigen wird die Nachforderung erst mit dem Steuerbescheid für 2023 festgesetzt. Im kommenden Jahr wird dann auch die zweite Stufe der Erhöhung (von jetzt 500 auf 550 Prozent) fällig.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach