Fraktion Faire Liste / BüFEP verlangt Informationen zur Trinkwasserversorgung

Die Stadtratsmitglieder Wilhelm Zimmerlin und Gerhard Merkelbach machen sich Sorgen um die Trinkwasserversorgung der Stadt. “Angesichts der gehäuft aufgetretenen und zum Teil schweren Havarien und Wasserrohrbrüche befürchten wir, dass das Trinkwassernetz der Stadtwerke vernachlässigt wurde”. Bedauernd stellen die Mitglieder der Fraktion Faire Liste / BüFEP fest: “wir wissen nicht, ob die mit der Wasserversorgung erzielten Gewinne zum Erhalt und zur Modernisierung der Trinkwasserinfrastruktur reinvestiert oder für fremde Zwecke verbraucht wurden.

Gerhard Merkelbach (links) und Wilhelm Zimmerlin bilden erst seit dem 1.9.2022 die Fraktion Faire Liste / BüFEP. Eines ihrer Anliegen ist auch der Erhalt des Bosenheimer Bades.

Die jüngst im Finanzausschuss zutage getretenen Finanzprobleme der Stadtwerke lassen leider Letzteres vermuten. Ob sich der Aufsichtsrat mit diesen Fragen beschäftigt hat, ist nicht bekannt. Die Stadtwerke sind eine “Black Box” der Stadtpolitik”. In diese wollen Zimmerlin und Merkelbach Licht bringen. Und haben daher die Wirtschaftspläne der Trinkwasserversorgung und die Entscheidungsprotokolle der Gesellschafterversammlung beim Oberbürgermeister angefordert.

Die Anfrage von Fraktion Faire Liste / BüFEP im Wortlaut:

Anfrage gemäß § 33 Abs. 3 GemO Trinkwasserversorgung im Bereich der Stadtwerke Bad Kreuznach

Sehr geehrter Herr Letz,
1. Die Trinkwasserversorgung ist der wichtigste Bereich der Daseinsvorsorge. Die Stadt hat den Stadtwerken das alleinige Recht zur Wasserversorgung übertragen. Als Gegenleistung zahlen die Stadtwerke die höchstzulässigen Konzessionsabgaben an die Stadt, rund 2,7 Mio. Euro pro Jahr. Sie werden mit den jährlichen Wasserabrechnungen bei den Bürgern erhoben. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Feststellung des jährlich von der Geschäftsführung zu erstellenden Wirtschaftsplans der Trinkwasserversorgung. Wir bitten um Aushändigung der festgestellten Wirtschaftspläne der Trinkwasserversorgung der Jahre 2005 bis heute, wenn möglich in elektronischer Form.

2. Die Wasserpreise richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen allgemeinen Tarif der Stadtwerke. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke entscheidet über die Festsetzung und Anpassung der allgemeinen Tarife im Trinkwasserbereich. Wir bitten um Aushändigung der Protokolle über die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung über die Festsetzung und Anpassung der allgemeinen Tarife im Trinkwasserbereich im Zeitraum 2005 bis heute, wenn möglich in elektronischer Form.

3. Nach § 32 Abs. 2 Nr. 10 der GemO kann der Gemeinderat die Entscheidung über die
allgemeinen Tarife der Versorgungsbetriebe nicht übertragen. Zudem kann der Gemeinderat dem für die Vertretung der Gemeinde zuständigen Bürgermeister gemäß § 88 Abs. 1 S. 6 GemO Richtlinien oder Weisungen erteilen. Wir bitten um Aushändigung der Protokolle über die Entscheidungen des Stadtrats über die allgemeinen Tarife im Trinkwasserbereich im Zeitraum 2005 bis heute, wenn möglich in elektronischer Form. Sollten entgegen der o.g. Regelung die Entscheidungen des Stadtrats und die Protokolle nicht vorliegen, bitten wir, dies zu begründen. Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender) und Hans Gerhard Merkelbach (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)