Einbahnstrassenleugnung in Tateinheit mit Radwegmißbrauch

Gestern Abend an der Ecke Salinenstrasse / Klostergasse. Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung lenkte eine Autofahrerin ihren Pkw auf die an dieser Stelle dreispurige Bundesstrasse. In Richtung Kreuzkirche. Also mit maximaler Behinderung und Gefährdung des fliessenden Verkehrs. Dabei mißbrachte die Fahrerin auch noch einen Radweg. All das nur, um ein paar Meter Umweg zu sparen. Und wenns mal schief geht, werden bei der Amtsrichterin Krokodiltränchen geweint. Passend zur Handtasche.