Nelson Prieß verhindert rechtsfehlerhafte Beschlußfassung im Ausschuß

Am gestrigen Dienstagnachmittag (13.9.2022) um 17:30 Uhr hätte sich eigentlich der Ausschuß für Wirtschaftsförderung und Konversion treffen sollen. Um 12:20 Uhr kam dann die Mitteilung von der Stadtpressestelle: “Die für heute Abend terminierte Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Konversion wird auf Donnerstag, 22. September, 17.30 Uhr, verschoben”. Einen Grund für die “Verschiebung” gab die Verwaltung nicht an. Die entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite beantwortete die Stadtverwaltung erfreulich schnell. Und teilte mit: “Grund war ein Fehler in der öffentlichen Bekanntmachung in den Tageszeitungen.

Dies ist uns leider zu spät aufgefallen, sodass eine korrigierte Bekanntmachung nicht mehr fristgerecht möglich war”. Am Nachmittag stellte sich dann heraus, dass es ein Ausschußmitglied war, das aufgepaßt hatte: Nelson Prieß (AfD). In den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Stadt Bad Kreuznach (Allgemeine Zeitung und Öffentlicher Anzeiger) wurde am 7. September 2022 die amtliche Bekanntmachung für die Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses veröffentlicht. Dies erfolgt aufgund einer Vorschrift in § 34 der Gemeindeordnung (GemO), Absatz 6, der zu Folge “Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind öffentlich bekannt zu machen” sind.

Für die am 7.9.2022 für den 13.9.2022 bekannt gemachte Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Konversion wurden zwar Zeit und Ort, nicht aber die Tagesordnung bekannt gemacht. Denn wie im Ratsinformationssystem bis Montagnacht nachzulesen war, wurde als Tagesordnungspunkt 1 “Ausschuss für Wirtschaftsförderung” angeführt. An Stelle von “Haushaltsvorschläge Wirtschaftsförderung 2023”. Da damit die Ladung zu Sitzung formfehlerhaft erfolgte, wäre die ganze Beratung und eine ggf erfolgte Beschlußfassung anfechtbar gewesen. Nelson Prieß: “wir helfen der Verwaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten gern rechtsfehlerhafte Beschlußfassungen in den Gremien zu vermeiden”.