ADD lobt Verbesserung und genehmigt Stadthaushalt für 2022

Die Erleichterung war Thomas Blechschmidt heute Mittag bei einem Pressetermin anzusehen. Endlich konnte der seit acht Monaten für die Stadtfinanzen zuständige Bürgermeister eine positive Nachricht verkünden: mit Schreiben vom gestrigen Dienstag (30.8.2022) hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im zweiten Anlauf den Stadthaushalt für 2022 genehmigt. Was Blechschmidt besonders freut: die von ihm vorgeschlagenen und vom Stadtrat mehrheitlich unterstützten Steuererhöhungen und Einsparungen werden von der Aufsichtsbehörde ausdrücklich gelobt, obwohl die gesetzliche Vorgabe eines ausgeglichenen Haushaltes noch lange nicht erreicht ist:

“Der nun vorgelegte Haushalt weist eine erhebliche Verbesserung auf, was aufsichtsbe­hördlich sehr positiv zur Kenntnis genommen wird. Im Vergleich zum ursprünglichen Haushalt 2022 zeichnet der nun vorgelegte Haushalt einen um rd. 6,7 Mio. € niedrigeren Jahresfehlbetrag ab. Der Stadt ist es in bemerkenswerter Weise gelungen, eine deutli­che Verbesserung der finanziellen Ausgangslage zu erzielen”. Klare Worte der Finanzaufsicht, die damit die im Rahmen der zweiten Etatberatung von Verwaltung und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen erreichten Erfolge würdigt. Weil aber noch immer ein Millionen-Defizit besteht, enthält die Genehmigung auch krasse Auflagen.

Bürgermeister Thomas Blechschmidt (m8itte) heute Mittag beim Ortstermin Pouilly-Brücke, deren Sanierung den Stadthaushalt in den kommenden Jahren mit 1,5 bis 2 Millionen Euro belasten wird. Links CDU-Stadtratsmitglied Michael Dal Magro.

So wurden von den von der Stadt vorgesehenen Investitionskrediten in Höhe von 15,3 Millionen Euro nur 11,5 Millionen Euro (75,1%) genehmigt. Auch die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in Höhe von 5,8 Millionen Euro eingegangen werden. Beantragt hatte die Stadt 7,7 Millionen Euro. Und auch weitere feststellung der ADD belegen: mit der Genehmigung hat die Stadt einen schönen Zwischenerfolg erzielkt. mehr aber nicht. Vielmnehr stehen erhbeliche Anstrengungen noch bevor: “Der vorgelegte Haushalt weist weiterhin in allen Planungsjahren (2022 bis 2025) Jah­resfehlbeträge aus. Im Planungszeitraum 2022 bis 2025 belaufen sich die Jahresfehl­beträge auf insgesamt rd. 8,5 Mio. €.

Demnach verstößt der Ergebnishaushalt in allen Planungsjahren weiterhin – wenn auch in geringerem Umfang – gegen das Haushalts­ausgleichsgebot (§§ 93 Abs. 4 GemO i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemHVO)”. ADD-Vizepräsidentin Begona Hermann, die das Genehmikgungsschreiben persönlich unterzeichnet hat, bringt ihre Erwartung unmißverständlich zum Ausdruck: “dementsprechend gehe ich davon aus, dass die Stadt Bad Kreuznach auch in künftigen Haushaltsjahren mit größtmöglichen Kraftanstrenqungen versuchen wird, die Defizite weiter zu reduzieren und einen mittel- bis langfristigen vollständig ausgeglichenen Haushalt vorlegt” (weiterer Bericht folgt).