ADD erlaubt wegen Brandgefahr Pflege oder Umbruch für EULLa-Programmteile

Ab sofort ist die Pflege oder der Umbruch der einjährigen Begrünungsmischungen, die im Rahmen des EULLa-Programmteils Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau angelegt wurden, im Jahr 2022 zulässig. Dies teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Brandgefahr. Ebenso wird, für das Jahr 2022, die, im EULLa-Programmteil Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten, in Ziffer 3.1 genannte Frist für den Anbau von Zwischenfrüchten vom 15. September bis zum 1. Oktober verlängert.

Betriebe die von einer dieser Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen möchten, haben dies vorab bei der für sie zuständigen Kreisverwaltung schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Informationen zu den jeweiligen Programmteilen erhalten Sie online unter www.agrarumwelt.rlp.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung (Dirk Leyendecker (0671) 803-1813, Julian Weirich (0671) 803-1814, Sascha Bott (0671) 803-1817 und Sascha Reinhardt (0671) 803-1819).

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach