Über die Ordnungswidrigkeit zum Nachteil von Fußgänger*Innen reden wir erst gar nicht. Denn die Dreistigkeit, zur Erleichterung des eigenen Geschäftes den Mitbewerber zuzuparken, ist bemerkenswert genug. Gesehen am gestrigen Freitagabend in der Hochstrasse (Stand: 6.8.2022, 2 Uhr).