Informationsverweigerung für die Mitglieder des Hauptausschusses

Es gibt einige wenige Entscheidungen, die müssen nach der Gemeindeordnung (GemO) nichtöffentlich fallen. Die über Personen etwa können dazu gehören. Wenn es nicht die Besetzung von Geschäftsführerposten städtischer Gesellschaften betrifft. Oder Vertragsverlängerungen von Amtsinhabern dort. Denn in diesen Fällen ist das öffentliche Interesse höher zu bewerten, als das Mauschelbedürfnis der Fraktionen und Parteien. Anders ist das bei subalternen Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung. Deren Daten sind zu schützen. Aber auch in diesen Fällen gilt eine andere Vorgabe der GemO: damit in den städtischen Gremien beraten und entschieden werden kann, muss rechtzeitig eingeladen werden.

Ein zwingender Bestandteil jeder Einladung ist die Tagesordnung. Ein anderer sind die Beschlußvorlagen. Zwar ist leider richtig, dass es Ausschuß- und Stadtratsmitglieder gibt, die diese erst am Sitzungstag aus dem Umschlag holen (neuerdings: nicht vor dem Sitzungstag ins elektronische Postfach schauen). Aber dieses Fehlverhalten legt der Gesetzgeber nicht als Regelfall zugrunde. Sondern das Idealbild des sich um eine gute Vorbereitung bemühenden Amtsinhabers. Und dem gestehen Gesetz und Gerichte aktuell vier Tage Zeit dafür zu. Das ist bei komplexen Sachfragen sehr knapp bemessen. Und trotzdem wird nicht einmal diese Frist von der Stadtverwaltung eingehalten.

Vorletzte Woche im Planungausschuss wurden den Mitgliedern mehrere Dutzend Blatt Beschlußvorlage zu einer Bebauungsplanänderung erst kurz vor der Sitzung vor den Latz geknallt. Allein Steffi Otto (Grüne) und Manfred Rapp (CDU) kritisierten das. Wers mit sich machen läßt … Allerdings fällt die Einschätzung nicht schwer: Vorbereitung ist so nicht möglich. Der Spielraum für situative Beeinflussung wird größer, das Entscheidungsniveau nimmt Schaden. Im Hauptausschuss heute scheint es eine Wiederholung der PLUV-Fehlverhaltensweise der Verwaltung zu geben.

Auf der Tagesordnung steht eine “Personalangelegenheit”. Im Informationssystem für die Stadtratsmitglieder sind zwei Drucksachennummern angegeben: 22/202 und 22/203. Nicht aber die entsprechenden Beschlußvorlagen. Das hatte Stadtrats- und Ausschussmitglied Nelson Prieß schon letzte Woche gerügt. Und auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Aber rechtliche Bestimmung nimmt die Stadtverwaltung offensichtlich nicht so ernst. Was der Grund dafür ist, das das Team Valentino schon vier gerichtliche Erfolge in Sachen Tourismusbeitrag erreichen konnte. Gelernt hat man im Stadthaus daraus nichts.

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16.07.22 – “Stadt verweigert Angaben zur kurzfristigen Hauptausschuss-Absage“