Behindertenparkplatz in der Klappergasse zugeparkt

Behinderungen liegen bei drei Fahrzeugführern zweifelsfrei vor. Das erklärt schlüssig deren rechtswidriges Parkverhalten. Allerdings liegt in keinem der Autos ein blauer EU-Parkausweis bzw die bundeseiheitliche “Orange Parkkarte” aus. Die Behinderung kann also nicht körperlicher Art sein. Trotzdem steht ein unberechtigter Pkw auf dem Behindertenparkplatz. Nur für eines der vier abgebildeten Autos besteht die per amtlicher Beschilderung geforderte Berechtigung fürs Bewohnerparken.

Zwei der drei Falschparker blockieren den Behindertenparkplatz zudem. Ähnlich ärgerlich ist, dass der Stadtkasse allein durch diese Falschparker-Truppe mindestens 125 Euro an Bußgeldern entgehen. Und einem Abschleppunternehemn ein Abschleppauftrag. Da erhöht der Stadtdrat die Gewerbesteuer (trifft Arbeitsplätze schaffende Unternehmen) und die Grundsteuer (trifft alle Eigentümer und Mieter), versäumt aber seit Jahren für eine angemessene Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu sorgen.