Kreisverwaltung sucht Flächen für Flüchtlingsunterkünfte

Im Rahmen eines „Interessenbekundungsverfahrens“ sucht die Kreisverwaltung geeignete Flächen für die temporäre Aufstellung mobiler Unterkünfte für Geflüchtete. Die Notunterkünfte in der ehemaligen Nahelandschule Windesheim und der Theodor-Fliedner-Halle in Bad Kreuznach haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und stellen für eine längerfristige Unterbringung der Geflüchteten keinen geeigneten Rahmen dar. Da der Bedarf auf dem regulären Wohnungsmarkt derzeit nicht gedeckt werden kann und verfügbare Leerstandsimmobilien nur befristet genutzt werden könnten, hat der Kreistag beschlossen, dass die Verwaltung selbst auf geeigneten Flächen mobile Wohneinheiten für die Dauer von vier Jahren errichten soll.

Bedarf besteht für die Unterbringung von 100 – 200 Menschen an einem oder mehreren Standorten. Das Bundesbaugesetz räumt hierzu die Möglichkeit ein, sowohl Flächen im Innenbereich von Städten und Gemeinden, als auch in Gewerbegebieten sowie im sogenannten Außenbereich zu nutzen. In Frage kommen möglichst ebene Grundstücke mit einer Größe zwischen 3.000 und 8.000 m², die über eine feste Zuwegung anfahrbar sind und in deren unmittelbarer Nähe Wasser-, Strom- und Kanalanschluss in ausreichender Dimensionierung erreichbar sind. In den Standortgemeinden sollten Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs vorhanden sein, da eine weitestgehende Selbstversorgung der Bewohner angestrebt wird.

Die Unterstützung der Geflüchteten durch lokale Initiativen wird begrüßt. Notwendige Eingriffe in die Grundstücke werden selbstverständlich nach Ablauf der Pachtdauer zurückgebaut. Interessierte richten ihr Angebot bitte mit Eigentümerangabe, Grundstücksgröße und –lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bis zum 24.6.2022 an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Amt Bauen und Umwelt, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, E-Mail: bauamt@kreis-badkreuznach.de Nach Eignungsprüfung sollen die erforderlichen Pachtverträge schnellstmöglich geschlossen und mit der Baureifmachung begonnen werden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach