Bad Kreuznach – so sagt es auch der neue Kämmerer Thomas Blechschmidt – ist eine Tourismusstadt. Ein Teil dieser Gäste kommt mit Reisebussen. Für die gibt es in und um die Innenstadt viel zu wenig Parkplätze. Und die wenigen werden nicht angemessen geschützt. So kann man auf dem Busparkplatz in der Kirschsteinanlage täglich geparkte Pkw ins Bild setzen. Gestern wurde einmal mehr die von dieser Seite seit Jahren veröffentlichte These bestätigt, dernach Falschparker nicht nur die Regeln für den ruhenden Verkehr mißachten.
Schon beim Spaziergang in die Stadt waren unserem Fotografen zwei Falschparker auf dem Busparkplatz aufgefallen. Auf dem Rückweg fuhr einer los. Aus der Kirschsteinanlage nach links auf die Wilhelmstrasse auf. Entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Verkehrspsychologen weisen schon seit Jahren darauf hin, dass die Nichtkontrolle dieser “niedrigschwelligen” Verstösse bei asozialen Persönlichkeiten dazu führt, dass diese sich in immer schwerwiegende Verstösse hineinsteigern. Von der Ordnungswidrigkeit über Vergehen hin zu Verbrechen.
Eine Kontrolle der niederschwelligen Delikte wäre also nicht nur ein probater Weg, um die Stadtkasse zu füllen. Sondern auch pädagogisch wertvoll. Und würde am Ende so ganz schlimme Ereignisse mit Personenschäden in der Zahl einzuschränken helfen. Es ist daher eine stadtgesellschaftliche Aufgabe, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs so zu organisieren, dass an Stelle von Zeitüberschreitungen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen endlich die relevanten Verstösse ins Auge gefaßt und geahndet werden. Und natürlich:
Dafür Sorge zu tragen, dass den DANN gemeinwohldienlich tätigen Kräften auch der nötige Respekt entgegengebracht wird. Der Bundesrat hat übrigens erkannt, wie wichtig diese Fälle sind: “Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist daher bei Pflichtverletzungen beim Abbiegen eine Anhebung der Regelsätze und zudem beim Abbiegen mit Gefährdung die Anordnung von Fahrverboten geboten, um bei den Verkehrsteilnehmenden das notwendige Bewusstsein für die Gefährlichkeit ihres Fehlverhaltens zu schaffen.“ Aber wer ist das schon, der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland. Gegen die komprimierte Sachkompetenz der Stadtverwaltung und des Stadtrates …