Grundsteuererhöhung: Stadtverwaltung ignoriert die Mehrheit der Einwohner*Innen

Die Meinung unseres Redakteurs
Claus Jotzo

Rund 53.000 Einwohner*Innen leben in Bad Kreuznach. Die übergroße Mehrheit davon zur Miete. Auch wenn die Grundsteuerbescheide aus rechtlichen Gründen nur an die Grundstückseigentümer versandt werden: über die Miet-Nebenkosten muss die Mehrzahl der Mieter*Innen die aktuell zur Beschlußfassung anstehenden Beträge zahlen. Dazu kommt, was diese Seite bereits am Montag dieser Woche berichtete: erst nach der nächsten Abrechung dürfen die Vermieter die Erhöhung bei der Grundsteuer kassieren.

Und für die neue Abrechnungsperiode höhere Abschläge erlangen. Am Beispiel eines Bosenheimer Einfamilienhauses bedeutet das: erst wenn die städtische Kämmereri im April 2023 die Grundbesitzabgabenbescheide mit den auf der Basis der von den Stadtwerken angelieferten Trinkwasserverbrauchsdaten errechneten Abwassergebühren vorlegt, kann die Abrechnung durch den Vermieter erfolgen. Dann sind 34,42 Euro für 2022 ggf nachzuzahlen.

Und die 68,84 Euro Mehrbelastung für 2023 kommt in Form erhöhter Monatsabschläge obendrauf. Dadurch wird natürlich niemand zum Sozialfall. Aber gerade Familien wird in dieser Zeit jeder ungeplante 50er Mehrausgabe spürbar belasten. Daher ist vollkommen unverständlich, warum in den Unterlagen der Stadt das Wort “Mieter” nicht einmal vorkommt. Und eine konkrete Information der Mehrheit der Einwohner*Innen vorsätzlich unterlassen wird (Stand: 4.5.2022, 3 Uhr).

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

02.05.22 – “Schon jetzt höhere Miet-Vorauszahlungen wegen Erhöhung der Grundsteuer?”