Sperrmüll gefährdet Fußgänger*Innen

Woche für Woche das gleiche Bild. Auch wenn auf den jeweiligen Grundstücken ausreichend Platz vorhanden ist, wird der Sperrmüll auf die Strasse gestellt. Und damit eine Gefährdung der Fußgänger*Innen bewirkt, in vielen Fällen sogar von Schulwegen. Dabei ist das von dieser Seite seit Jahren ins Bild gesetzte Fehlverhalten konkret unter Strafe gestellt. In der städtischen Gefahrenabwehrverordnung ist klipp und klar geregelt:

Wer Sperrmüll am Vortage des Abholtages vor 18 Uhr auf öffentlichen Straßen aufstellt bzw. abstellt oder / und auf dem Bürgersteig lagert, ohne die Mindestdurchgangsbreite (1 Meter) zu beachten, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € bestraft werden. Das Einziehen entsprechender Strafen würde der Stadtkasse gut tun und die Steuerzahler*Innen entlasten. Zudem würde die Verkehrssicherheit erhöht. Und vielleicht würden die Täter*Innen daraus etwas lernen. Zu alledem kommt es aber nicht. Denn die Stadtverwaltung bleibt untätig.