B48-Baustelle im Salinental: Wechselampel statt großräumiger Umleitung

Wenn sich diese Nachricht im Stadtteil Bad Münster und den angrenzenden Gemeinden herumspricht, dürfte dies für erhebliche Erleichterung sorgen. Von Mitte Mai bis Mitte August wird im Bereich zwischen Felseneck und Burgweg eine Kanalbaumaßnahme durchgeführt. Träger der Baumaßnahme ist der Bad Kreuznacher Abwasserbetrieb. Weil der aber an einer Bundesstrasse baut, ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig. Der wollte den stadtauswärts fließenden Verkehr ursprünglich auf einer Umleitung über Rüdesheimer Strasse und /oder B41 leiten. Diese Pläne sind jetzt vom Tisch. Dies geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf einen CDU-Antrag für die heutige Stadtratssitzung hervor.

Rein und raus mit Ampel – also keine Zwangsumleitung: das ist die gute Nachricht auf den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion.

Darin heisst es wörtlich: “Die Verkehrsführung auf der B 48 wird mittels Lichtsignalanlage geregelt, d. h. der Verkehr kann aus beiden Richtungen halbseitig am Baufeld vorbeifahren”. Die Ampelschaltung wird die Fahrzeit natürlich verlängern. Aber – anders als die Umleitung mit den Nadelöhren Kreuzkirchenkreuzung und Stadthausknoten – ausserhalb der Hauptverkehrszeiten morgens und abends nur um Minuten. Für die beiden in 2022 auf die Abwasserbaustelle folgenden Baumaßnahmen war die Ampelregelung bereits zugesagt. 2023 folgen dann weitere Baumaßnahmen, für die die endgültigen Verkehrsführungen noch nicht feststehen.

Die Erklärung der Stadtverwaltung im Wortlaut:

Baumaßnahmen im Salinental mit Verkehrsbeschränkungen auf der B 48
Folgende Bauvorhaben sind mit Verkehrsführungen und Zeiträumen vorgesehen:

1.) Kanalbau des Abwasserbetriebes zwischen dem Forsthausweg und der Weyersstraße
Die Baumaßnahme erfordert eine halbseitige Sperrung der B 48 auf einer Länge von 125 m zwischen den beiden in die B 48 einmündenden Straßen. Das Baufeld liegt auf der Naheseite der B 48. Der Gehweg und die einmündende Eugen-Kramb-Straße werden komplett geschlossen. Die Verkehrsführung auf der B 48 wird mittels Lichtsignalanlage geregelt, d. h. der Verkehr kann aus beiden Richtungen halbseitig am Baufeld vorbeifahren bzw. in die beiden Anliegerstraßen einbiegen.

Das Ausbiegen von den Anliegerstraßen in die B 48 wird untersagt, da keine Sicht auf die Ampelsignale möglich sein wird. Stattdessen erfolgt eine Umleitung über die Raugrafenstraße an die Stadtgrenze mit der Einfahrt in die B 48. Die beiden Bushaltestellen werden geschlossen. Die Sportler der Sportanlagen im Salinental sollen am Parkplatz der Kleingartenanlage / Sportlerheim parken und die vorhandene Treppe nutzen. Die Bauzeit wird von Mitte Mai bis Mitte August sein. Während der Bauzeit wird einmal das Baufeld auf die Bergseite umgelegt, um die Kanalhausanschlüsse umzubinden. Die halbseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage bleibt bestehen!

2.) Wasserleitungsverlegung der Stadtwerke zwischen der Nahebrücke und der Zufahrt zum Parkplatz P1
Die Baumaßnahme erfordert eine halbseitige Sperrung der B 48. Das Baufeld liegt auf der Bergseite der B 48 im Bereich der Fahrbahn. Die Verkehrsführung auf der B 48 wird mittels Lichtsignalanlage geregelt, d. h. der Verkehr kann aus beiden Richtungen halbseitig am Baufeld vorbeifahren. Da die gesamte Baustrecke im Bereich der B 48 zu groß ist, erfolgt die Baudurchführung in zwei Bauabschnitten von 105 m und 80 m Länge, damit sich keine großen Stauungen vor den Lichtsignalanlagen einstellen.

Die Fußgänger und Radfahrer verbleiben auf dem Gehweg auf der Naheseite und können mittels Druckknopfampel eine Anforderung zur Querung in den Nachtigallenweg erhalten (eingeschobene Phase in die Kfz-Grünphasen). Der Nachtigallenweg bleibt weiter anfahrbar. Die Bauzeit soll von Mitte August bis Ende September sein. Der Graben in der Fahrbahn wird anschließend wieder mit Asphalt geschlossen, so dass der Verkehr nach Fertigstellung in beiden Richtungen wieder fahren kann.

3.) Ausbau der B 48 im Bereich des Parkplatzes P2 (Waldparkplatz)
Im 1. Bauabschnitt erfolgt der Bau einer einspurigen Baustraße auf einem nicht genutzten Gehweg auf der Naheseite der B 48. Dazu wird die B 48 auf 2 Fahrspuren mit je 3 m Breite eingerückt. Die Bauzeit beträgt 2 Wochen, von Anfang bis Mitte Oktober. Im 2. Bauabschnitt wird der stadteinwärts fahrende Verkehr auf die neu erstellt Baustraße umgelegt. Der stadtauswärts fahrende Verkehr erhält eine Umleitung über die Weyersstraße und die Raugrafenstraße wieder zurück zur B 48. Die Verkehrseinschränkungen sind somit sehr gering (Tempo 30). Es erfolgt der Ausbau der B 48 zwischen Weyersstraße und der Zufahrt zum Parkplatz P2.

Die Bauzeit soll zwischen Mitte Oktober und Ende Dezember liegen. Im 3. Bauabschnitt steht noch der fehlende Ausbaubereich zum Bau der Linksabbiegerspur zwischen der Zufahrt zum Parkplatz P2 und der Stadtgrenze an. Da man in diesem Ausbaubereich noch eine Wasserleitung der Stadtwerke erneuern muß, können die Arbeiten erst ca. im Februar mit dem Ende der Frostperiode beginnen. Die Verkehrsführung auf der B 48 wird mittels Lichtsignalanlage geregelt, d. h. der Verkehr kann aus beiden Richtungen halbseitig am Baufeld über die Baustraße vorbeifahren.

Für die Wasserleitungsverlegung geht man von einer Bauzeit von 2 Wochen aus. Für den anschließenden Straßenbau werden nochmals 4 Wochen benötigt, so dass ca. Mitte März 2023 die verkehrlichen Einschränkungen für die B 48 enden werden. Alle weiteren Baumaßnahmen zur Leitungsverlegung der Stadtwerke und zum Bau der Parkplätze P1 und P2 erfolgen als parallel laufende Bauleistungen mit einer 2. Baukolonne zu den vorgenannten Baumaßnahmen!

Es folgen die Baumaßnahmen des LBM im Jahr 2023 mit:-Bau der Linksabbiegerspur für den Parkplatz P1-Erstellung einer Druckknopfampel in Höhe der Saline / Straßenkurve der B 48-Bau der Bushaltestellen am Salinenbad und des Kreisels am Burgweg.