In Bad Kreuznach gibt es abends und nachts keine Fußgänger*Innen …

Das muss ja so sein. Denn nur wenn es abends und nachts keine Fußgänger*Innen gibt, ist die Nichtkontrolle des Zuparkens von Gehwegen keine Amtspflichtverletzung. In den letzten Tagen hat diese Ordnungswidrigkeit insbesondere im Pariser Viertel erheblich zugenommen. Ob in der Viktoriastrasse (wie auf unserem Bild) oder in der Planiger Strasse: Passanten müssen auf die Strasse ausweichen, weil die Fußwege von Autos zugeparkt sind.