Karl-Heinz Delaveaux: “Rekommunalisierung des ÖPNV ist ein haushaltstechnischer Sargnagel”

Gastbeitrag von
Karl-Heinz Delaveaux

Bezugnehmend auf die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Bad Kreuznach durch die ADD und diesbezüglichen Veröffentlichungen, stelle ich Ihnen nachstehend gern die Einschätzung der FWG dazu vor:

(I). Zunächst einige Vorbemerkungen, welche für die Bewertung der dramatischen Haushaltslage von großer Bedeutung sind:
In den mehr als 10 Jahren, in welcher die Stadt von OB Dr. Kaster-Meurer verantwortlich geführt wurde bzw. wird, hat die FWG Bad Kreuznach alljährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Vielzahl von Einspar-und Konsolidierungsvorschlägen unterbreitet, welche vollumfänglich von einer Mehrheit von SPD-Grünen-Linken-Ratsmitgliedern abgelehnt wurden.

Die FWG hat daher auch immer den vormaligen Bürgermeister und Kämmerer Wolfgang Heinrich vorbehaltlos bei seinen Sparbemühungen unterstützt, weil sowohl Herrn Heinrich, als auch der FWG bewusst war, dass die zwischenzeitlichen Konsolidierungserfolge durch den kommunalen Entschuldungsfond in 2013 bis 2019 nur solange von Bestand sein würden, wie die allgemeine konjunkturelle Entwicklung entsprechende Steuermehreinnahmen würde fließen lassen. Mit dem Aufkommen der Covid-Pandemie und den wegbrechenden Steuereinnahmen hatten sich die haushaltstechnischen Rahmenbedingungen komplett verschlechtert, weshalb spätestens in 2020 ein massives Sparen in allen Bereichen hätte einsetzten müssen.

(II). Grundsätzlich lassen sind die zentralen Probleme des städtischen Haushalts und die Entwicklung des Haushaltsdefizits an drei wesentlichen Ursachen festmachen:

(1). Die exorbitante Entwicklung der städtischen Personalkosten (bei wachsender Zunahme des Anteils der langzeiterkrankten Mitarbeitern)
Hierzu lässt sich anmerken, dass die Stadt KH im Personalbereich seit 2014 bis heute Stellenmehrungen von fast 50 Prozent zu verzeichnen hat, was schlussendlich nur dann dauerhaft vertretbar wäre, wenn eine entsprechende Einnahmemehrung im selben Umfang zu verzeichnen gewesen wäre. Letzteres ist jedoch nicht der Fall. Zwecks Konsolidierung schlägt die FWG vor, dass es in der Stadtverwaltung zunächst befristet für 5 Jahre einen Einstellungs- und Beförderungsstopp geben sollte.

Ferner sollte eine Belastungs- und Bestandsanalyse in der Stadtverwaltung stattfinden, so dass nachfolgend stärker belastete Arbeitsbereiche aus dem bestehenden Personalstock aufgestockt würden und weniger belastete Bereich Personal dorthin abgeben müssten. Ferner sei angemerkt, dass die FWG dafür plädiert, dass das Ordnungsamt als städtische Polizeibehörde personell gestärkt werden sollte, denn hier lassen sich durch entsprechende Verfolgung und Ahndung von Umweltsündern (Stichwort „illegale Müllentsorgung“) , aber auch durch die Übernahme der Kontrolle des städtischen fließenden Verkehrs große Einnahmepotenziale erschließen, die zur Entlastung der rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger genutzt werden könnten.

(2). Dauerhafte Beibehaltung von unrentablen städtischen Investitions- und Beteiligungsobjekten als zweite Ursache für die desolate Finanzlage der Stadt
Diesbezüglich sind zunächst zwei gravierende investitionstechnische Fehlentscheidungen der letzten drei Jahre deutlich zu benennen: der Bau und die Inbetriebnahme des überdimensionierten und meist leerstehenden Fahrradparkhauses am Bahnhof sowie das in dieser Form nicht erforderliche Stadtarchiv mit seinen Folgekosten. Hier wäre aus Sicht der FWG zu prüfen inwieweit eine einnahmen-generierende Umwidmung der beiden Objekte möglich ist, so dass entsprechende Rückflüsse sich ergeben würden. Als ein weiterer haushaltstechnischer Sargnagel dürfte sich die Beteiligung der Stadt KH an der Rekommunalisierung des ÖPNV auf Kreisebene erweisen, welche dauerhaft zu einem weiteren Anwachsen des städtischen Defizits beitragen wird.

(3). Fehlende Bereitschaft zur Konsolidierung im Bereich der freiwilligen Leistungen
Im Bereich der freiwilligen Leistungen sieht die FWG weiterhin enormes Einsparpotenzial, wobei folgende städtische Leistungen und Angebote hinterfragt und ggf. geschlossen werden müssen:
(a). Umgehende Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Kreis Bad Kreuznach
(b). Schließung des Bäderhauses mit anschließender Prüfung einer Umwidmungsmöglichkeit z.B.
in Wohnraum etc.
(c). Schließung oder kostendeckende Eintrittspreisgestaltung beim Puppentheater (PUK)
(d). Schließung bzw. Kostenüberprüfungen im Bereich des Schlossparkmuseum und Römerhalle
(e). Überprüfung der Auslastung des Angebots und der Kostenstruktur der Volkshochschule (VHS)
(f). Schließung des Bosenheimer Schwimmbades
(g). Überprüfung und ggf. Streichung der Zuschüsse an Sportvereine und soziale bzw. caritative
Träger.

(III). Die FWG Bad Kreuznach lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine einnahmeseitige Konsolidierung durch weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen grundsätzlich ab. Der wiederholt insbesondere von SPD-GRÜNEN-Linken vorgetragenen Forderung nach einer erneuten Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer wird die FWG nicht nachkommen. Bevor über Steuererhöhungen diskutiert wird, sollten zunächst die von uns oben vorgetragen Sparaspekte einer kritischen Prüfung unterzogen und ggf. einer inhaltlichen (Teil-)Umsetzung zugeführt werden. Eine Anhebung der Grundsteuer B wird von der FWG zum jetzigen Zeitpunkt auch deshalb abgelehnt, weil die durch das Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Grundsteuer bis 2025 zu einer grundsätzlich Anpassung der Besteuerungsgrundlage führen wird, weshalb dieser Entwicklungsprozess zunächst abzuwarten ist.

(IV). Die FWG teilt die Einschätzung der ADD bezüglich des vorgelegten städtischen Haushalts. Der vorliegende Haushalt verstößt gegen diverse in § 93 GemO genannte Haushaltsgrundsätze. Dem Haushalt mangelt es an Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und aufgrund es in den Jahren 2022 bis 2025 wachsenden Fehlbetrages von bis zu 32,6 Mio. € ist der Haushalt auch nicht ausgeglichen und insoweit rechtswidrig. Die FWG ist bereit gemeinsam mit dem Kämmerer Blechschmidt, dem neuen OB Letz und allen einsparwilligen Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern über eine Optimierung und über Einsparmöglichkeiten sowohl im Finanz- als auch im Ergebnishaushalt zu diskutieren. Grundlage dieser Erörterungen sollten die von uns umseitig vorgelegten Sparvorschläge sein”.