Stadtverwaltung hält an Maskenpflicht fest

Am Wochenende entfallen alle bundes- und landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich 3G bzw. Maskenpflicht. Zum Schutz aller Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher setzt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach im Rahmen ihres Hausrechts ab Montag, 4. April, folgende Regelungen fest:

Für Gäste gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung in allen Verwaltungsgebäuden sowie in allen städtischen Einrichtungen. Darauf wird in geeigneter Weise öffentlich und in den jeweiligen Gebäuden hingewiesen. Gegebenenfalls werden Masken kostenfrei ausgehändigt, um den Besuchern den Zutritt zu ermöglichen.

Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach