So läuft es mit der Stich- und Briefwahl am 27. März

Für die Stichwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Bad Kreuznach am 27. März bereitet das städtische Wahlamt alles Notwendige vor. Die Wahllokale bleiben unverändert. Die wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler können dort am Wahltag ihr Kreuz auf dem neuen Stimmzettel machen. Wer bereits am vergangenen Sonntag per Briefwahl gewählt hat und auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt hat, erhält bis zum Wochenende automatisch die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.

Sollten noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt worden sein, ist dies im Briefwahlbüro im Else-Liebler-Haus in der Stromberger Straße 1a zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs, 7.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags, 7.30 bis 18 Uhr, und freitags, 7.30 bis 13 Uhr) möglich. Die Briefwahlunterlagen können auch bequem online über die Stadthomepage www.bad-kreuznach.de beantragt werden. Die Wählerinnen und Wähler bekommen dann ihre Unterlagen mit der Post zugeschickt. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach