Der Personalrat einer Kommunalverwaltung hat natur- und aufgabengemäß nicht nur Freunde im Kreis der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen. Ebenfalls nichts Ungewöhnliches: Konflikte mit der hauptamtlichen Verwaltungsspitze. Auch bei der Stadtverwaltung gab es bereits in der Vergangenheit erhebliche Meinungsunterschiede, bei deren Aufarbeitung der Personalrat, in seiner Funktion gestützt durch gesetzliche Befugnisse, allein stand. Das ist beim Konflikt um die Verbeamtung von Nathalie Herberger-Lamberty nicht so.

Der Plan des Oberbürgermeisters und der ihn tragenden CDU-SPD-FDP-Koalition die Inhaberin der E 15 / A 15-Stelle, Nathalie Herberger-Lamberty (CDU) zu verbeamten (tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete), wird nicht nur vom Personalrat abgelehnt. Sondern auch von mehreren der kleinen Stadtratsfraktionen kritisch gesehen. Vor allem die Faire Liste, die mit Kay Maleton in ihren Reihen einen ausgewiesen Kenner beamtenrechtlicher Vorschriften hat, legt den Finger sachgerecht in formale Wunden des Verfahrens.
Die Presseerklärung vom Pressesprecher der Fairen Liste, Peter Engel, im Wortlaut:
„Liste faires Bad Kreuznach unterstützt Personalrat und fordert Transparenz bei geplanter Verbeamtung
Die geplante Verbeamtung der Geschäftsleiterin der Stadtverwaltung, Nathalie Herberger-Lamberty, wirft aus Sicht der Liste faires Bad Kreuznach erhebliche Fragen auf. Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Person, sondern um das Verfahren und die langfristigen Folgen für die Stadt. Der Personalrat verweigert nach den vorliegenden Informationen seine Zustimmung und verweist darauf, dass die Übernahme aus einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in ein Beamtenverhältnis keinen gewöhnlichen Aufstieg darstellt, sondern die Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses.
Damit stellt sich insbesondere die Frage nach der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Das Stadtrechtsamt vertritt dagegen die Auffassung, die notwendige Bestenauslese habe bereits mit der Ausschreibung aus dem Jahr 2023 stattgefunden. Damals war die Stelle sowohl für Beamte als auch für Beschäftigte ausgeschrieben. Ein Beamter hatte sich nicht beworben; Herberger-Lamberty wurde als Beschäftigte laut Aussage der Stadt in E15 eingestellt. Nun soll die Übernahme auf eine A15-Beamtenstelle erfolgen. Genau hier sehen wir erheblichen Klärungsbedarf.
Ein damaliges Auswahlverfahren für eine Beschäftigungsstelle und die heutige Begründung eines Beamtenverhältnisses auf A15-Ebene sind nicht ohne Weiteres dasselbe. Das Bundesverfassungsgericht misst dem Leistungsprinzip und der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter eine besondere Bedeutung bei. Deshalb ist es aus unserer Sicht richtig, dass der Personalrat hier auf eine sorgfältige Prüfung besteht. Auch die Aussage des Oberbürgermeisters, diese Stelle „verdiene“ eine Verbeamtung, überzeugt uns nicht.
Eine Verbeamtung sollte nicht davon abhängen, wie wichtig eine Stelle politisch eingeschätzt wird. Entscheidend müssen nachvollziehbare rechtliche, fachliche und organisatorische Kriterien sein. Hinzu kommt die finanzielle Situation der Stadt. Bad Kreuznach steht selbst nach eigenen Angaben vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Stadt hat auf Liquiditätskredite in Höhe von 52,7 Millionen Euro zum 31. Mai 2026 hingewiesen und erwartet nach der Finanzplanung einen Anstieg auf rund 84,65 Millionen Euro bis 2029.
Gleichzeitig entstehen mit einem Beamtenverhältnis langfristige Versorgungs- und Pensionsverpflichtungen. Gerade in dieser Situation muss jede dauerhafte Personalentscheidung besonders sorgfältig auf ihre Notwendigkeit und ihre finanziellen Folgen geprüft werden. Es reicht nicht aus, lediglich darauf hinzuweisen, dass eine Stelle wichtig ist. Die Liste faires Bad Kreuznach unterstützt deshalb die kritische Haltung des Personalrats. Die Einrichtung der Einigungsstelle sollte genutzt werden, um die offenen rechtlichen und organisatorischen Fragen transparent zu klären.
Wir erwarten von Stadtvorstand und Stadtrechtsamt insbesondere eine nachvollziehbare Antwort darauf, warum die Ausschreibung von 2023 die heutige Verbeamtung auf A15-Ebene abdecken soll und welche langfristigen finanziellen Auswirkungen die Entscheidung für die Stadt hat. Die Stadt Bad Kreuznach kann es sich angesichts ihrer finanziellen Situation nicht leisten, bei langfristigen Personalentscheidungen lediglich auf die kurzfristige Begründung „diese Stelle ist wichtig“ zu verweisen.
Wenn eine Stelle tatsächlich von herausragender Bedeutung ist, muss das Verfahren umso transparenter, rechtssicherer und wirtschaftlich nachvollziehbarer sein. Für uns gilt: bei einer Stadt, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern Haushaltsdisziplin verlangt und selbst auf ihre prekäre Finanzlage hinweist, muss dieselbe Maßstäblichkeit auch bei eigenen Personalentscheidungen gelten“.
