Rotlichtverstoß führt zu Unfall im Kreuzungsbereich L 413 / B 428

Aufgrund eines Rotlichtverstoßes kam es am vorgestrigen Dienstagabend (29.9.2026) zu einem Unfall an der Einmündung der Bosenheimer Rheinhessenstrasse (L 413) auf die B 428. Weil es dort schon vor Jahrzehnten häufiger „krachte“, hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bereits vor langer Zeit eine induktionsschleifengesteuerte Beampelung vorgenommen. Diese wird allerdings von Verkehrsteilnehmer*Innen regelmäßig missachtet. Wöchentlich kommt es an dieser Stelle zu Beinahunfällen.

Der Unfall ohne Personenschäden passierte um kurz nach 20 Uhr. Während der Unfallaufnahme sicherte ein Streifenwagen der Polizei die auf dem Grünstreifen neben der B 428 unterhalb der Einmündung abgestellten Fahrzeuge. Nach Abfahrt des Streifenwagens blieben die unfallbeteiligten Fahrzeuge ungesichert im Dunkeln stehen, während die Fahrer*Innen das Erlebte bis nach 22 Uhr diskutierten.

Am 29.9.2026 um kurz nach 20 Uhr blieb es bei Blechschäden. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die Unfallverursacherin auf der B 428 stadteinwärts fuhr und das Rotlicht nicht beachtete. Dadurch stieß sie mit einem aus der Rheinhessen- auf die Bundesstrasse auffahrenden Pkw zusammen. Beide Fahrzeuge wurden leicht beschädigt. Nach der polizeilichen Unfallaufnahme diskutierten die Beteiligten die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Schuldvorwürfe noch bis nach 22 Uhr.