Missstände auf dem Hauptfriedhof

Die Zahl der Beschwerden über Missstände auf dem Bad Kreuznacher Hauptfriedhof wächst. Die Palette der Verstöße gegen die an den Eingängen ausgehängte Friedhofsordnung ist vielfältig. Unter Buchstabe „i)“ ist bestimmt, dass es verboten ist „Geräte zur Grabpflege, Sitzmöbel sowie leere Behältnisse (Schalen, Vasen etc.) an der Grabstätte aufzubewahren“. Gegen diese Vorschrift wird hundertfach verstoßen. Unverständlich ist für jene Friedhofsbesucher, die das stört, dass die Stadt die entsprechenden Gerätschaften nicht einfach abräumt und entsorgt.

Verboten aber ohne jede Konsequenz: Vermüllung an den Gräbern.

Schön längst hätte in die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Inhaber*Innen der bezahlten Grabrechte die Bestimmung aufgenommen werden müssen, dass bei Verstößen gegen die Friedhofsordnung die Verwaltung berechtigt ist, entsprechend vorzugehen. Die Missstände auf dem Hauptfriedhof sind am morgigen Donnerstag (1.10.2026) Thema in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses (17:30 Uhr, Sitzungssaal im Rathaus, Eingang Rossstrasse).