Am gestrigen Sonntagabend (27.9.2026) kam es gegen 20:04 Uhr im Kreuzungsbereich Huber- und Hauptstraße in Spabrücken zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 13jährigen E-Scooter-Fahrerin und einem 17jährigen Leichtkraftradfahrer. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen befuhr die 13jährige mit einem E-Scooter die Huberstraße in Richtung Triftstraße. An der Einmündung zur Hauptstraße hielt sie zunächst an der Haltelinie an. Anschließend fuhr sie trotz bestehender Wartepflicht in den Kreuzungsbereich ein.

Dann bemerkt sie offenbar den auf der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße herannahenden Leichtkraftradfahrer und bremste unmittelbar wieder ab. Die 13jährige sprang hierbei von ihrem E-Scooter und stürzte. Der 17jährige Leichtkraftradfahrer leitete ebenfalls eine Vollbremsung ein. Der Leichtkraftradfahrer konnte einen direkten Zusammenstoß mit der Jugendlichen verhindern, überfuhr jedoch den E-Scooter und kam anschließend ebenfalls zu Fall. Beide Beteiligten wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Der E-Scooter blieb unbeschädigt, am Leichtkraftrad entstand leichter Sachschaden.
Bei der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass für den E-Scooter kein Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus dürfen Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren geführt werden. Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte darauf hinzuweisen, vor der Nutzung eines E-Scooters durch ihre Kinder auf die gesetzlichen Voraussetzungen zu achten. Neben dem vorgeschriebenen Mindestalter von 14 Jahren ist ein gültiger Versicherungsschutz zwingend erforderlich.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach
