Tierschützer: die Kastration von freilebenden Katzen reduziert Tierleid erheblich

Eine wachsende Zahl von Einwohner*Innen wendet die bei Abfällen zu beobachtende „Ex-und-Hopp-Mentalität“ auch auf Tiere an. Wenn etwa die Kinder die Lust an der Beschäftigung mit dem Haustier verloren haben – oder einem Urlaubsvergnügen im Weg stehen, wird es ausgesetzt. Fundtiere im Stadtgebiet Bad Kreuznach werden vom hiesigen Tierheim aufgenommen. Das seit Jahren auf die steigenden Fallzahlen hinweist. Ein zweites Thema, das wegen seiner Arbeits- und Kostenbelastung für die Tierschützer damit in einem engen Zusammenhang steht, sind freilebende beziehungsweise verwilderte Katzen.

Weil deren Zahl in er Nahemetropole immer mehr zunimmt, hat die Stadtratsfraktion der Fairen Liste nach intensiven Vorgesprächen mit dem Tierheim und dem Katzenschutzverein im Oktober vergangenen Jahres den Erlass einer Katzenschutzverordnung durch den Stadtrat beantragt. Monatelang tat sich nichts. Danach wechselten sich Erinnerungen seitens Gerhard Merkelbach und Kay Maleton und Vertröstungen durch Oberbürgermeister Emanuel Letz ab. Bis zum Juni diesen Jahres. Da legte Letz eine Beschlussvorlage zum Faire-Liste-Antrag für die Stadtratssitzung am 25.6.2026 vor.

Deren Inhalt wurde von organisierten wie unorganisierten Tierschützer*Innen als ein Schlag vor den Kopf wahrgenommen: „der Stadtrat beschließt, aktuell keine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen“, hatte Emanuel Letz vorgeschlagen. Mehr noch als diese Absage verärgerte die Begründung, die etwa Gerhard Merkelbach als eine Sammlung „juristischer Spitzfindigkeiten“ bewertete. Das Stadtrechtsamt definierte mit seitenlangen Ausführungen Bedingungen und Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung, die von Tierschützern als deutlich überzogen eingeschätzt werden.

Weil sich am Juni-Stadtratssitzungstag die Kritik an der Beschlussvorlage immer lautstärker aufschaukelte, wurde das Papier vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen. Seit dem erinnern Tierheim, Katzenschutzverein und Faire Liste an das Thema. Zuletzt in der Einwohnerfragestunde am vergangenen Donnerstag (24.9.2026, tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete). Mit ihrem hartnäckigen Engagement konnten Christopher Kehrein, der Vorsitzende des Tierschutzvereines, und eine Gruppe Unterstützerinnen OB Letz die Zusage abringen, im Oktober werde die Katzenschutzverordnung wieder auf der Tagesordnung stehen.

Wie wichtig und erfolgreich die in einer solchen Rechtsgrundlage allgemeinverbindlich gemachten Handlungsweisen für den Tierschutz sind, machte Kehrein in einer Pressemitteilung deutlich. Demnach haben Tierheim und Katzenschutzverein im vergangenen Jahr im Bereich von Wieneckes Waldidyll (Gemarkung Bad Münster am Stein-Ebernburg) freilebende Katzen systematisch eingefangen, kastriert und medizinisch versorgt. Die Kosten beliefen sich auf rund 6.500 Euro. Mit einem im Sinne des Tierwohls erstklassigen Ergebnis:

„2026 gab es dort keine neuen Jungtiere und keine entsprechenden Seuchenfälle“. Für Christopher Kehrein und die Tierschützer ist das „ein klares Beispiel dafür, dass Prävention langfristig Tierleid und Folgekosten reduzieren kann“. Daher soll eine Katzenschutzverordnung insbesondere für Katzen mit unkontrolliertem Freigang verbindliche Vorgaben zu Kastration, Kennzeichnung und Registrierung schaffen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender beziehungsweise verwilderter Katzen langfristig einzudämmen. Und damit Tierleid deutlich zu reduzieren.