Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten eines 27jährigen

Gegen 7 Uhr morgens am gestrigen Donnerstag (24.9.2026) befuhr ein 27jähriger Pkw-Fahrer die B 41 aus Richtung Monzingen kommend in Fahrtrichtung Bad Sobernheim. Auf Höhe der Anschlussstelle Nußbaum befuhr der Mann aus der Verbandsgemeinde Kirner-Land verbotswidrig die Abbiegespur nach Nußbaum, ohne jedoch tatsächlich abzubiegen. Unabhängigen Zeugenaussagen zufolge war das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug zudem mit unangepasst hoher Geschwindigkeit unterwegs.

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Mutmaßlich dadurch bedingt kam es zur Kollision mit einem in diesem Moment von Nußbaum kommenden, auf die B 41 in Richtung Bad Sobernheim einfahrenden Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden, zudem waren sie in der Folge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Die Polizeiinspektion Kirn hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (§ 315c StGB) gegen den 27jährigen Fahrzeugführer eingeleitet. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte der andere, 31jährige Unfallbeteiligte keine Möglichkeit den herannahenden Pkw rechtzeitig wahrzunehmen und einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Quelle: Polizeiinspektion Kirn