Dem Automaten Zeit zur Münzprüfung geben: dann klappt’s auch mit der Parkgebühr

Ein Innenstadt-Besucher hat am vorvergangenen Sonntag vier Euro in den Parkscheinautomaten in der Rossstrasse eingeworfen, durfte aber nur 30 Minuten parken. Die für die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt zuständige Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK) hat auf Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion dazu eine ausführliche, den Sachverhalt vollständig aufklärende Stellungnahme abgegeben. Die BGK weist zunächst zutreffend darauf hin, dass am Automaten als Dauerinformation auf die auf 30 Minuten begrenzte Höchstparkdauer hingewiesen wird.

Auch auf die Tatsache, dass am Automaten erklärt wird, dass der (wie auch andere Parkscheinautomaten außerhalb beschrankter Parkierungsanlagen) Überzahlungen nicht zurückgibt, weist die BGK hin. Der Grund, warum es möglich war, vier Euro in einen Automaten einzuwerfen, der nur Parkschein im Wert von maximal einem Euro ausgibt, erklärt die BGK mit dem Zeitbedarf für die Münzprüfung. Wer die zweite Münze (im konkreten Fall waren es zwei 2-Euro-Münzen) in schneller Folge einwirft und dann auf den grünen Knopf zur Parkscheinanforderung drückt, erhält tatsächlich einen 4-Euro-Zettel für 30 Minuten.

Für die Parkplatz-Kunden in Bad Kreuznach bedeutet das: außerhalb von Parkhäusern und beschrankten Parkplätzen sollte die am jeweiligen Automaten angebrachten Informationen vor dem Geldeinwurf genau gelesen werden. Zudem sollte der Geldeinwurf nach und nach erfolgen, die zweite Münze also erst eingeworfen werden, wenn die erste vom Automaten geprüft die damit bezahlte Parkzeit angezeigt wurde. Bei begrenzter Parkzeit wird, so die BGK, wenn diese dem Geldeinwurf ausgeschöpft ist, die Meldung „Max. Dauer erreicht“ angezeigt.

Im Selbstversuch haben wir am Automaten in der Rossstrasse auch überprüft, was passiert, wenn man Geld einwirft und keinen Parkschein anfordert. Dann wird das eingeworfene Geld nach einigen Sekunden wieder ausgeworfen und kann dem entsprechenden Fach entnommen werden. Mit der auf 30 Minuten begrenzten Parkzeit ist der Automat in der Rossstrasse ein Ausnahmefall. Wer dort nur ein Mal im Jahr ausnahmsweise parkt, rechnet nicht mit dieser Begrenzung. Verkehrspsychologen weisen darauf hin, dass in solchen Fällen Sondermaßnahmen erforderlich sind.

Konkretes Beispiel aus der Stadtgeschichte. Die älteren Autofahrer*Innen bzw Einwohner*Innen werden sich daran noch erinnern. Jahrzehntelang nach dem II. Weltkrieg war die Stromberger Strasse vorfahrtsberechtigt vor der Winzenheimer Strasse. Der von Winzenheim stadteinwärts fließende Verkehr war also wartepflichtig. Irgendwann haben sich dann die Winzenheimer durchgesetzt. Und die heute gültige Regelung wurde nach einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung beschildert. Jetzt standen also unübersehbare „Vorfahrt gewähren“-Schilder (Zeichen 205) in der Stromberger Strasse.

Es kam zu vielen Unfällen, weil einige Verkehrsteilnehmer*Innen diese, trotzdem in keinem einzigen Fall ein Sehfehler vorlag, nicht wahrgenommen haben. Ein Fall war besonders tragisch. Denn eine Person verstarb in Folge eine solchen Unfalles. Verkehrspsychologen raten daher dringend, bei Veränderungen gewohnter Abläufe oder bei vom übrigen und eingeübten Geschehen abweichenden Sonderregelungen, in geradezu massiver Weise darauf hinzuweisen. Das sollte technisch möglich sein. Und etwa in der Rossstrasse erfolgen.