42jähriger Pole gesteht Mitwirkung an der Betrugsmasche „Schockanruf“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (24.9.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 7069/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Polen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer aus dem Ausland agierenden Tätergruppierung gewesen sein, die das Ziel verfolgt habe, durch sogenannte „Schockanrufe“ wiederholt Betrugstaten zum Nachteil älterer Menschen zu begehen, um sich dadurch eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Mitte Mai 2025 sei ein Mann aus Idar-Oberstein von unbekannten Mittätern der Tätergruppierung angerufen worden.

In den Telefonaten sei dem Mann gegenüber von einem vermeintlichen Staatsanwalt aus Mainz sowie einem vermeintlichen Richter aus Mainz vorgegeben worden, dass die Tochter des Mannes in Mainz einen Unfall verursacht habe und nun der fahrlässigen Tötung verdächtig sei. Es müsse eine Kaution in Höhe von 70.000 Euro gezahlt werden, damit die Tochter nicht in Haft käme. Der Mann habe daraufhin 23.800 Euro von seinem Bankkonto abgehoben.

In einem weiteren Telefonat mit einem der unbekannten Mittäter sei sodann vereinbart worden, dass ein vermeintlicher Notariatsangestellter zur Abholung des Geldes nach Idar-Oberstein kommen werde. Bei dem vermeintlichen Notariatsangestellten habe es sich um den Angeklagten gehandelt. Der Angeklagte habe schließlich nach vorherigem Kontakt mit den unbekannten Mittätern den Bargeldbetrag in Höhe 23.800 Euro bei dem Mann in Idar-Oberstein abgeholt und das Geld danach an ein weiteres Mitglied der Tätergruppierung weitergeleitet. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach