Der Angeklagte bestreitet Schlag ins Gesicht der Freundin

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (21.9.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 682/26, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 8.300 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2025, nach vorherigem Konsum von Lachgas, seiner Lebensgefährtin im Rahmen eines Streitgesprächs am Bahnhof in Bad Kreuznach mindestens einmal mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen sowie an ihren Haaren gezogen haben. Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe hierdurch leichte Kopfschmerzen erlitten. Dies habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach